Transport nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (Sammeln und Befördern) GenehmigungOnline erledigen

    Anzeige/Erlaubnis für die Beförderung von Abfällen

    Beschreibung

    Wer Abfälle befördern will, hat dies der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen.

    Für die Beförderung von gefährlichen Abfällen ist eine Erlaubnis erforderlich.

    Die Beförderungserlaubnispflicht gilt auch bei internationalen Abfallverbringungen und richtet sich daher auch an Beförderer (auch ausländische) im grenzüberschreitenden Verkehr.

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Umweltabteilungen der Regierungspräsidien prüfen und erteilen Beförderungserlaubnisse für Betriebe, die Ihren Hauptsitz im jeweiligen Dienstbezirk haben.

    Betriebe, die keinen Hauptsitz oder keine Niederlassung in Deutschland haben, können Hessenweit zentral in der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt des Regierungspräsidiums Darmstadt eine Beförderungserlaubnis erhalten.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

    Ansprechpartner

    Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Mainzer Straße 80

    65189 Wiesbaden

    Kontakt

    Telefon: +49 611 815-0

    Telefax: +49 611 815-1941

    E-Mail: poststelle@umwelt.hessen.de

    Internet

    Stichwörter

    HMUKLV

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
     

    Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Die Genehmigung wird, bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen, bundesweit, für alle Abfallarten und unbefristet erteilt. Es entstehen Gebühren in Höhe von 1.000,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Abfall, HMUKLV, Müll, Deponie, Entsorgung, Transportgenehmigung Abfalltransport, Abfallrecht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English