Sondernutzung Außengastronomie (änderungsfreie Übernahme)
Hinweise für Rodgau: Spezielle Hinweise für Stadt Rodgau
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Jederzeit online oder vor Ort nach Terminvereinbarung innerhalb der Öffnungszeiten
Wie?
- Online-Service
- Vor Ort nach erfolgter telefonischer Terminvereinbarung
- ADRESSE: Hans-Böckler-Straße 1, 63110 Rodgau
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- Online-Service
- Alle notwendigen Unterlagen werden im Online-Service genannt und abgefragt
- Vor Ort
- Vollständige Daten (Angabe Aufstellort, Zeitraum, benötigte Fläche)
- Lageskizze
Kosten?
- Sind zu erfragen bei der Stadt Rodgau
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Beschreibung
Wenn Sie außerhalb Ihrer Gaststättenräume auf öffentlicher Fläche unter freiem Himmel Speisen und Getränke anbieten wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Online-Dienst
Ausnahmen und Erlaubnisse im Verkehr
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen Ämter für Straßen- und Verkehrswesen verantwortlich.
Ansprechpartner
Stadt Rodgau - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@rodgau.de
Kontaktperson
Frau Fuhrmann
Weitere Informationen
Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung kümmert sich um zahlreiche Belange, Anzeigen und Genehmigungen mit Auswirkungen auf den öffentlichen Bereich und sorgt für Sicherheit im Straßenverkehr für alle Beteiligten.
Aufgaben und Verantwortlichkeiten
- Straßenverkehrsangelegenheiten
- Verwarn- und Bußgeldangelegenheiten
- Verkehrsüberwachung durch die Ordnungspolizei
- Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
- Veranstaltungen nach dem Hess. Gaststättengesetz
- Fundbüro
- Gefahrgutüberwachung
- Koordination freiwilliger Polizeidienst
Aktuelle Information
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Lageplan
- Gaststättenerlaubnis
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.
Dokumente
Eingehend
Lageplan (formlos)
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Formloser Antrag
Dokumenttyp: Antrag
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gaststättenerlaubnis
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Ausgehend
Bescheid über die Sondernutzung / Aussengastronomie
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
außerhalb, Sondernutzungsgenehmigung, Gaststättenkonzession, Gastronomie, Gastwirtschaft, im Freien, Gaststättenerlaubnis, Sondernutzungserlaubnis, Gaststätte, Gaststättengestattung, Gaststättenbetrieb, Gaststättengewerbe