Sondernutzung von Straßen Erlaubnis innerhalb der Ortschaft

    Sondernutzung Außengastronomie (änderungsfreie Übernahme)

    Beschreibung

    Wenn Sie außerhalb Ihrer Gaststättenräume auf öffentlicher Fläche unter freiem Himmel Speisen und Getränke anbieten wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Online-Dienst

    Ausnahmen und Erlaubnisse im Straßenverkehrsraum

    ID: L100001_399953719

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen Ämter für Straßen- und Verkehrswesen verantwortlich.

    Ansprechpartner

    Stadt Rodgau (Gemeinde) - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Böckler-Straße 1

    63110 Rodgau

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Lageplan
    • Gaststättenerlaubnis

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Stichwörter

    Sondernutzungsgenehmigung, Gaststättenerlaubnis, Gastronomie, außerhalb, Gaststättengestattung, Gaststättenbetrieb, Gaststättenkonzession, Gastwirtschaft, Sondernutzungserlaubnis, im Freien, Gaststättengewerbe, Gaststätte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English