Sondernutzung Außengastronomie (änderungsfreie Übernahme)
Beschreibung
Wenn Sie außerhalb Ihrer Gaststättenräume auf öffentlicher Fläche unter freiem Himmel Speisen und Getränke anbieten wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Online-Dienst
Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes - Antrag
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen Ämter für Straßen- und Verkehrswesen verantwortlich.
Ansprechpartner
Für Bad Homburg v. d. Höhe wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Lageplan
- Gaststättenerlaubnis
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.
Hinweise für Bad Homburg v. d. Höhe: Sondernutzung Aussengastronomie
€ 5,50 je angefangener m²: Gebühr 5.5 EUR
Hinweise für Bad Homburg v. d. Höhe
€ 5,50 je angefangener m²: Gebühr 5.50 EUR
Dokumente
Eingehend
Lageplan (formlos)
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Formloser Antrag
Dokumenttyp: Antrag
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gaststättenerlaubnis
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Ausgehend
Bescheid über die Sondernutzung / Aussengastronomie
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
außerhalb, Sondernutzungsgenehmigung, Gastronomie, Gaststättenerlaubnis, Gaststätte, Gaststättengestattung, im Freien, Gaststättenkonzession, Gaststättenbetrieb, Gastwirtschaft, Sondernutzungserlaubnis, Gaststättengewerbe