Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis

    Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis

    Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung

    Beschreibung

    Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.

    Hinweise für Wetzlar: Automatenaufstellerlaubnis (IES:Wetzlar)

    Für WETZLAR gilt:

    An die Ordnungsbehörde der Stadt bzw. Gemeinde, in der die Spielgeräte aufgestellt werden sollen.

    Für WETZLAR gilt:

    An die Ordnungsbehörde der Stadt bzw. Gemeinde, in der die Spielgeräte aufgestellt werden sollen.

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

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    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2018 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Heydecke, Martin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    An die Ordnungsbehörde der Stadt bzw. Gemeinde, in der die Spielgeräte aufgestellt werden sollen.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

    Ansprechpartner

    Stadt Wetzlar - Ordnungsamt

    Beschreibung

    SERVICEBÜRO

    Seit September 2007 steht Ihnen ein weiteres Serviceangebot im Rathaus zur Verfügung.
    Die Mitarbeiterinnen des Servicebüros erledigen zahlreiche Anliegen aus dem Straßenverkehrs- und Gewerberecht für Sie. Außerdem werden Sie hier in allgemeinen Fragen des Straßenverkehrs,- Gewerbe- und Ordnungsrechtes beraten.

    ORDNUNGS- UND GEWERBEANGELEGENHEITEN

    Ordnungs-  und Gewerberecht haben immer wieder Berührungspunkte und Schnittstellen, so dass wir diese beiden Themenbereiche in einem gemeinsamen Sachgebiet organisiert haben.

    Kompetente Mitarbeiter sparen durch diese Vernetzung dem Bürger so manch doppelten Weg und erledigen Ihre Anliegen wesentlich schneller und direkter.

    GEWERBEAUSSENDIENST

    Die Mitarbeiter des Gewerbeaußendienstes sind unter anderem für die Wochenmärkte der Stadt Wetzlar zuständig.

    Des Weiteren fällt die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in den Gewerbebetrieben in deren Zuständigkeitsbereich.

    Durch ihren Einsatz im Außendienst sind sie auch Ansprechpartner für alle Gewerbetreibenden direkt im Betrieb.

    STRASSENVERKEHRSANGELEGENHEITEN

    Viele Berührungspunkte hat der Bürger mit der Abteilung Verkehrssicherheit, die sich um die vielfältigen Belange des Straßenverkehrs, insbesondere der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs kümmert. Hierzu gehören die Entscheidungen darüber, wo welche Verkehrszeichen aufgestellt oder Markierungen oder Zebrastreifen angebracht werden müssen, welche Umleitungen z. B. bei Baustellen gewählt werden, wo Änderungen der Vorfahrt vorgenommen werden müssen. Auch Anträge für Schwerlastverkehr werden hier bearbeitet und entsprechende Auflagen vorgegeben.

    STRASSENVERKEHRSÜBERWACHUNG

    Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten besteht die Möglichkeit, anstelle eines Bußgeldbescheides eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld von bis zu 55,00 Euro auszusprechen. Die Höhe des Verwarnungsgeldes bei Verkehrsordnungswidrigkeiten richtet sich nach dem in Deutschland bundeseinheitlich geltenden Bußgeldkatalog. Zusätzliche Kosten wie Gebühren und Auslagen werden bei der Verwarnung im Gegensatz zum Bußgeldbescheid nicht erhoben. Ein Anrecht des Betroffenen auf die kostengünstigere Verwarnung anstelle eines Bußgelbescheides besteht jedoch nicht.

    Die Verwarnung dient der Vermeidung eines förmlichen Verwaltungsverfahrens, an dessen Ende der Erlass eines Bußgeldbescheides steht. Eine Verwarnung wird nur wirksam, wenn der Betroffene mit der Verwarnung einverstanden ist und das Verwarnungsgeld innerhalb der gesetzten Frist, in der Regel 1 Woche, bezahlt.

    STADTPOLIZEI

    Die Stadtpolizei wird in kommunaler Selbstverwaltung der Stadt Wetzlar geführt. Sie ist kommunales Vollzugsorgan für die gefahrenabwehrrechtlichen Aufgaben, die den städtischen Gefahrenabwehrbehörden (Verwaltungs- und Ordnungsbehörden) per Gesetz oder Verordnung übertragen wurden.

    Im Rahmen dieser originären Aufgabenwahrnehmung werden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abgewehrt sowie Ordnungswidrigkeiten und Straftaten (im Erstzugriff) verfolgt.

    Des Weiteren übt die Stadtpolizei das Hausrecht für die städtischen Liegenschaften aus.

    Öffnungszeiten

    Nach Terminvereinbarung

    Die Ansprechpartner finden Sie bei der jeweiligen Leistung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Leitz-Straße 30

    35578 Wetzlar

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Wetzlar - Team Ordnungs- und Gewerberecht

    Aktuelles

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Leitz-Straße 30

    35578 Wetzlar

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes 
      (zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
       
    • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
      (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
       
    • Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde) 
      (zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
    • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde 
      (zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9 
       
    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler und Jugendschutz 
      (Nach § 33c Gewerbeordnung ist mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer nachzuweisen, dass man in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden ist.)
    • Sozialkonzept 
      (Für eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33c Abs. 2 Gewerbeordnung ein Sozialkonzept vorzulegen. Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.)
    • Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag

    Hinweise für Wetzlar: Automatenaufstellerlaubnis (IES:Wetzlar)

    Für WETZLAR gilt:

    Antragsformular (siehe unten)

    • Von einer Industrie- und Handelskammer (z. B. Frankfurt)
      • Bescheinigung über die Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz
    • Von einer öffentlich anerkannten Institution der Suchtbekämpfung
      • Sozialkonzept zur Vorbeugung sozialschädlicher Auswirkungen
    • Vom Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes
      • Führungszeugnis (Beleg-Art 0)
      • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Beleg-Art 9)
    • Von Ihrem Finanzamt
      • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
    • Von der zuständigen Stadt- oder Gemeindekasse
      • Steuerliche Unbedenklchkeitsbescheinigung
    • Von den Amtsgerichten Ihrer Wohnsitze der letzten 3 Jahre
      • Auskunft über Eintragungen nach § 26 Abs. 2 Insolvenzordnung
      • Auskunft über Eintragungen im Schuldnerverzeichnis
    • Vom Amtsgericht Hünfeld (online)
      • Auskunft des zentralen Vollstreckungsgerichts Hünfeld

    Für WETZLAR gilt:

    Antragsformular (siehe unten)

    • Von einer Industrie- und Handelskammer (z. B. Frankfurt)
      • Bescheinigung über die Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz
    • Von einer öffentlich anerkannten Institution der Suchtbekämpfung
      • Sozialkonzept zur Vorbeugung sozialschädlicher Auswirkungen
    • Vom Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes
      • Führungszeugnis (Beleg-Art 0)
      • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Beleg-Art 9)
    • Von Ihrem Finanzamt
      • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
    • Von der zuständigen Stadt- oder Gemeindekasse
      • Steuerliche Unbedenklchkeitsbescheinigung
    • Von den Amtsgerichten Ihrer Wohnsitze der letzten 3 Jahre
      • Auskunft über Eintragungen nach § 26 Abs. 2 Insolvenzordnung
      • Auskunft über Eintragungen im Schuldnerverzeichnis
    • Vom Amtsgericht Hünfeld (online)
      • Auskunft des zentralen Vollstreckungsgerichts Hünfeld

    Formulare

    Antragsformular

    Voraussetzungen

    • Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
    • Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
    • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wetzlar: Automatenaufstellerlaubnis (IES:Wetzlar)

    Für WETZLAR gilt:

    Die Bearbeitungsdauer liegt bei ca. 2 Wochen.

    Für WETZLAR gilt:

    Die Bearbeitungsdauer liegt bei ca. 2 Wochen.

    Dokumente

    Ausgehend

    Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 11.06.2009 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 25.06.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    PTB, Spielgeräte, Geldspielgeräte, 33c GewO, Geeignetheit des Aufstellungsortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Glücksspiel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)