Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis

    Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis

    Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung

    Beschreibung

    Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

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    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2018 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Heydecke, Martin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    An die Ordnungsbehörde der Stadt bzw. Gemeinde, in der die Spielgeräte aufgestellt werden sollen.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt - Ordnungs- und Gewerbeabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 1

    35390 Gießen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 1

    35390 Gießen

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr; Dienstag nach Vereinbarung; Freitag 08:00 - 12:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten können Sie auch telefonisch einen Termin vereinbaren.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 09.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes 
      (zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
       
    • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
      (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
       
    • Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde) 
      (zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
    • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde 
      (zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9 
       
    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler und Jugendschutz 
      (Nach § 33c Gewerbeordnung ist mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer nachzuweisen, dass man in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden ist.)
    • Sozialkonzept 
      (Für eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33c Abs. 2 Gewerbeordnung ein Sozialkonzept vorzulegen. Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.)
    • Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
    • Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
    • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.

    Fristen

    Hinweise für Gießen: Spezialisierung

    Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufstellung von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit ist vier bis sechs Wochen vor Beginn der Tätigkeit zu stellen.
    Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufstellung von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit ist vier bis sechs Wochen vor Beginn der Tätigkeit zu stellen.

    Kosten

    Hinweise für Gießen: Spezialisierung

    In Gießen beträgt die Gebühr 1.800,00 € für die Aufstellerlaubnis und für die Bestätigung der Geeignetheit 250,00 €.

    In Gießen beträgt die Gebühr 1.800,00 € für die Aufstellerlaubnis und für die Bestätigung der Geeignetheit 250,00 €.

    Dokumente

    Ausgehend

    Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 11.06.2009 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 25.06.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    PTB, Spielgeräte, Geldspielgeräte, 33c GewO, Geeignetheit des Aufstellungsortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Glücksspiel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)