Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis

    Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis

    Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung

    Beschreibung

    Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.

    Online-Dienst

    Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis

    ID: L100001_401450575

    Beschreibung

    Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis

    Online erledigen

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    Version

    Technisch erstellt am 21.03.2024

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    An die Ordnungsbehörde der Stadt bzw. Gemeinde, in der die Spielgeräte aufgestellt werden sollen.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

    Ansprechpartner

    Gemeinde Liederbach am Taunus

    Beschreibung

    Geschichtliche Entwicklung

    Um das Jahr 550 n. Chr. wurden Münster-Liederbach, Niederhofheim, Ober- und Unterliederbach vermutlich gegründet. 791 n. Chr. wird "Leoderbach" urkundlich erwähnt.
    Nach wechselnder Zuordnung kamen Oberliederbach und Niederhofheim 1803 durch den Reichsdeputationshauptschluß zum Fürstentum Nassau-Usingen, drei Jahre später zum geeinigten Herzogtum Nassau-Usingen und nach weiteren drei Jahren schließlich zum geeinigten Herzogtum Nassau.
    1866 wurden Niederhofheim und Oberliederbach Preußen zugeordnet, 1945 dem Land Hessen. Der Zusammenschluß der ehemals selbständigen Gemeinden zur neuen Gemeinde Liederbach erfolgte am 31. Dezember 1971.

    Adresse

    Hausanschrift

    Villebon-Platz 9-11

    65835 Liederbach am Taunus

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 19:00 Uhr

    Donnerstag geschlossen

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Hinweis:

    Donnerstag (in der Zeit von 8:00-11:00 Uhr) können ohne vorherige Terminvereinbarung Meldebescheinigungen ausgestellt, Führungszeugnisse beantragt und Personalausweise, Reisepässe und Führerscheine abgeholt werden.

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Ausbildung bei der Stadtverwaltung, Bürgermeister, Gemeinde, Gemeindearbeiter, Gemeinden, Gemeindeorgane, Gemeindevertretung, Gemeindeverwaltung, Gemeindevorstand, Rathaus, Verwaltung

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes 
      (zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
       
    • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
      (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
       
    • Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde) 
      (zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
    • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde 
      (zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9 
       
    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler und Jugendschutz 
      (Nach § 33c Gewerbeordnung ist mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer nachzuweisen, dass man in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden ist.)
    • Sozialkonzept 
      (Für eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33c Abs. 2 Gewerbeordnung ein Sozialkonzept vorzulegen. Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.)
    • Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag

    Formulare

    Antragsformular

    Voraussetzungen

    • Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
    • Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
    • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.

    Dokumente

    Ausgehend

    Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 11.06.2009

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Stichwörter

    Geldspielgeräte, Glücksspiel, Spielgeräte, PTB, Geeignetheit des Aufstellungsortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, 33c GewO

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019