Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit, Erlaubnis
Beschreibung
Wenn Sie als Gewerbetreibende/r für andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit in einer Spielstätte veranstalten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis ist an eine bestimmte Person, an ein bestimmtes Spiel und an einen bestimmten Veranstaltungsort gebunden. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn Sie im Besitz einer vom Bundeskriminalamt (BKA) erteilten Unbedenklichkeitsbescheinigung sind.
Online-Dienst
Dienstleisterportal Hessen
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Stadt/Gemeinde (Ordnungsamt), in der andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit angeboten werden sollen.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
Ansprechpartner
Magistrat der Kreisstadt Eschwege - Geschäftsbereich 2 - Bürgerdienstleistungen und Ordnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Christina Gliemroth
Frau Ingrid Biehl
Herr Benjamin Binder
Frau Doris Diete
Herr Jörn Engler
Frau Ricarda Feigenspan
Telefon Festnetz: 05651 3336747
Herr Rigobert Gaßmann
Herr Kevin Gros
Herr Matthias Herud
Frau Ute Hollerbach-Bittner
Frau Sylvia Hähnel-Siewert
Herr Marco Illing
Herr York-Egbert König
Frau Renate Kößler
Herr Patrick Reiß
Frau Constanze Ritzau-Schäffer
Telefon Festnetz: 05651 304-324
Fax: 05651 31412
Frau Judith Rode
Herr Heinrich Schäfer
Frau Elke Siegel
Frau Dr. Annika Spilker
Frau Rita Störmer
Herr Volker Ullrich
Herr Philipp Wangerow
Telefon Festnetz: 05651 337922
Herr Markus Wieditz
Telefon Festnetz: 05651 337921
Frau Paula Zacher
Frau Judith Rode
Frau Silke Rottstädt
Frau Karin Kolb
Frau Juliane Wieditz
Herr Uwe Gondermann
Internet
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine.
Kosten
Es werden Gebühren in der Höhe von 30,50 Euro - 1.326,00 Euro erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Spielhalle, Spielbank, Lotterien, Glücksspiel, Gewinnmöglichkeit, Spielautomaten, Spielverordnung