Gaststättenbetrieb: Stellvertreter
Beschreibung
Werden Gaststättenbetriebe durch Stellvertreter des Gewerbetreibenden betrieben, ist dies bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ein Stellvertreter führt den Betrieb weitgehend eigenständig und weisungsunabhängig auf Namen und Rechnung des Gastgewerbetreibenden.
Die gelegentliche oder regelmäßige weisungsabhängige Führung des Betriebs durch Personal stellt keine Stellvertretung dar.
Hinweise für Kelkheim (Taunus): Gaststättenbetrieb: Stellvertretererlaubnis
Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis; sie wird dem Erlaubnisinhaber für einen bestimmten Stellvertreter erteilt und kann befristet werden. Die Vorschriften des § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 4 sowie des § 8 gelten entsprechend. Wird das Gewerbe nicht mehr durch den Stellvertreter betrieben, so ist dies unverzüglich der Erlaubnisbehörde anzuzeigen.
Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis; sie wird dem Erlaubnisinhaber für einen bestimmten Stellvertreter erteilt und kann befristet werden. Die Vorschriften des § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 4 sowie des § 8 gelten entsprechend. Wird das Gewerbe nicht mehr durch den Stellvertreter betrieben, so ist dies unverzüglich der Erlaubnisbehörde anzuzeigen.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Gaststättenbehörde in der Gemeinde bzw. Stadt, in der die Gaststätte ihren Betriebssitz hat.
Hinweise für Kelkheim (Taunus): Gaststättenbetrieb: Stellvertretererlaubnis
Gewerbeamt
Gewerbeamt
Ansprechpartner
Stadt Kelkheim (Taunus) - Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 3
Gebührenfrei
Parkplatz: Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 6
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Kelkheim-Mitte
Linien:- Regionalbahn: Linie 12
- Haltestelle: Rathaus Kelkheim
Linien:- Bus: Linie 263 und 804
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag von 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag von 16:00 - 18:00 Uhr
Das Einwohnermeldeamt hat ab 07:00 Uhr geöffnet.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde)
- Formlose Anzeige
- Nachweis über das beantragte Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes:
siehe dazu: Führungszeugnis (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder) - Nachweis über die beantragte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes:
siehe dazu: Gewerbezentralregisterauskunft (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder) - Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
- beim Insolvenzgericht (nach § 26 Abs. 2 Satz 1 Insolvenzordnung) und
- beim Vollstreckungsgericht (nach § 915 Abs. 1 Zivilprozessordnung)
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes:
siehe dazu: Bescheinigung in Steuersachen (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Hinweise für Kelkheim (Taunus): Gaststättenbetrieb: Stellvertretererlaubnis
- Personalausweis oder Reisepass
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Personalausweis oder Reisepass
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Rechtsgrundlage(n)
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)
- § 3 Abs. 1 Hessisches Gaststättengesetz (HGastG)
Hinweise für Kelkheim (Taunus): Gaststättenbetrieb: Stellvertretererlaubnis
§ 9 Gaststättengesetz (GastG)
§ 9 Gaststättengesetz (GastG)
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL). Ihre Höhe bemisst sich nach dem zeitlichen Aufwand und beträgt bei Gaststätte mit Alkoholausschank mindestens EUR 51,00.
Hinweise für Kelkheim (Taunus): Gaststättenbetrieb: Stellvertretererlaubnis
Für den ersten Monat fällt eine Gebühr in Höhe von 150,- €, für jeden weitern Monat jeweils 100,- € an. Die Gebühr für die unbefristete Stellvertretererlaubis beträgt 510,- €.
Für den ersten Monat fällt eine Gebühr in Höhe von 150,- €, für jeden weitern Monat jeweils 100,- € an. Die Gebühr für die unbefristete Stellvertretererlaubis beträgt 510,- €.
Hinweise (Besonderheiten)
Anhand der vorgelegten Unterlagen überprüft die zuständige Behörde die gewerberechtliche Zuverlässigkeit. Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besteht, wird die zuständige Behörde die Stellvertretung untersagen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 01.02.2013
Stichwörter
Stellvertreter, Gaststättenbetrieb, Gaststätte