Bescheinigung in Steuersachen AusstellungOnline erledigen

    Bescheinigung in Steuersachen

    Beschreibung

    Bescheinigungen in Steuersachen können für zahlreiche, insbesondere gewerbliche Anlässe erforderlich sein. Die nachzuweisenden Angaben zu Ihren steuerlichen Verhältnissen dienen vor allem als Zuverlässigkeitserklärung, d.h. als Nachweis, dass Sie zum einen keine Steuerrückstände beim Finanzamt haben, zum anderen aber z. B. auch ihren steuerlichen Erklärungspflichten fristgerecht nachkommen. Die Bescheinigung wird im Sprachgebrauch auch als "steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung" bezeichnet.

    Bescheinigungen in Steuersachen sollen vom zuständigen Finanzamt immer dann erteilt werden, wenn ein Nachweis der Zuverlässigkeit ausdrücklich gesetzlich gefordert wird, z. B.

    • für Bewachungsbetriebe (§ 34a GewO)
    • für Makler (§ 34c GewO),
    • für Gaststättenbetreiber (§ 4 GastG).

    Ohne ausdrückliche gesetzliche Vorgabe soll eine Bescheinigung nur erteilt werden, wenn sie von erheblichem Interesse für den Antragsteller ist. Dem Finanzamt ist deshalb mitzuteilen, für welchen Zweck die Bescheinigung begehrt wird.

    Dem Finanzamt ist deshalb mitzuteilen, für welchen Zweck die Bescheinigung begehrt wird.

    Online-Dienst

    Finanzamtssuche

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    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An das für Sie zuständige Finanzamt. Dieses können Sie nachstehend ermitteln.

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    erforderliche Unterlagen

    Mitzubringen sind

    • Personalausweis, Pass oder ein amtliches Identitätsdokument,
    • Mitteilung, für welchen Zweck die Bescheinigung benötigt wird und
    • schriftliche Vollmacht, wenn Sie die Bescheinigung für eine andere Person abholen möchten.  

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Bescheinigung in Steuersachen ist gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen am 04.01.2019

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Zuverlässigkeitserklärung, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, Unbedenklichkeit, Unbedenklichkeitsbescheinigung, steuerliche Zuverlässigkeit, Steuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de