Bewachung Erlaubnis
Beschreibung
Wenn Sie gewerblich insbesondere eine der folgenden Tätigkeiten durchführen wollen, benötigen sie eine Bewachungserlaubnis:
- Geld- und Werttransporte für Dritte im Sinne einer einfachen Botentätigkeit (kein Konten gebundener Transfer)
- Personenschutz
- Objektschutz
Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.
Online-Dienste
Dienstleisterportal Hessen
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Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Gewerbemeldungen Online
Beschreibung
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Zuständig sind die Landkreise, die kreisfreien Städte (Darmstadt, Frankfurt/Main, Kassel, Offenbach und Wiesbaden) und Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern (Gießen, Marburg, Wetzlar, Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau und Rüsselsheim/Main).
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Ansprechpartner
Universitätsstadt Marburg - Fachdienst 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag von 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch von 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr Freitag geschlossen Bitte beachten Sie: Zu allen anderen Zeiten sind persönliche Vorsprachen nur in Einzelfällen und mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für Gewerbeanzeigen nutzen Sie bitte den entsprechenden Online-Service. Telefonische Erreichbarkeit unter der Hotline-Nummer: 0 64 21 201–2002: Montag von 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag von 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch von 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag von 08.00 - 12.00 Uhr Freitag von 08.00 - 11.00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Marburg: Bewachung Erlaubnis
- Anmeldung über das Bewacherregister
- Bestätigung über Selbstregistrierung im Bewacherregister sowie Mitteilung des Präfixes
- Online-Gewerbeanmeldung über den Online-Service der Stadt Marburg
- Ausweisdokument
- Nachweis über die Wohnorte der letzten fünf Jahre
- Evtl. Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
- Auskunft Insolvenzgericht
- Haftpflichtversicherungsnachweis für das Bewachungsgewerbe (Vertragskopie)
- Die Mindestversicherungssumme muss je Schadensereignis
1. Für Personenschäden 1.000.000 €
2. Für Sachschäden 250.000 €
3. Für das Abhandenkommen bewachter Sachen 15.000 €
4. Für reine Vermögensschäden 12.500 € - Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart 0, zu beantragen bei der Meldebehörde des Wohnortes
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart 9, zu beantragen beim Ordnungsamt des Wohnortes
- Sachkundenachweis der IHK
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt-/Gemeindekasse
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Hinweise für Marburg: Bewachung Erlaubnis
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine.
Kosten
Es werden Gebühren in Höhe von EUR 330,00 - EUR 1.850 erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Hessen