Förderung von Familien mit Mehrlingskindern (ab Drillingen) - Ehrenpatenschaft durch den Hessischen Ministerpräsidenten
Beschreibung
Die Geburt von Mehrlingen stellt Familien vor besondere Herausforderungen: Die Versorgung und Beaufsichtigung von Säuglingen und Kleinkindern ist für die betroffenen Familien zumeist ohne Unterstützung kaum zu bewältigen. So können auch zusätzliche Mittel den Eltern in dieser besonderen Lebensphase helfen, den Alltag zu bewältigen und die Kinder zu fördern. So können sie kleine Anschaffungen tätigen oder in der Zeit nach der Geburt ggf. zur kurzfristigen Entlastung Helferinnen und Helfer engagieren.
Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident des Landes Hessen übernimmt im Falle einer Mehrlingsgeburt (ab Drillingsgeburten) die Ehrenpatenschaft für Kinder, deren Erziehungsberechtigte zum Zeitpunkt der Geburt und des Antrages ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben. Das Land Hessen gewährt im Rahmen der im Landeshaushalt bereitgestellten Mittel der Familie auf Grund der Patenschaft Zuwendungen in folgender Höhe:
- im ersten Lebensjahr 105,00 Euro monatlich,
- im zweiten Lebensjahr 50,00 Euro monatlich,
- im dritten Lebensjahr 50,00 Euro monatlich,
- zum vierten Geburtstag 155,00 Euro einmalig,
- zum fünften Geburtstag 155,00 Euro einmalig,
- zum sechsten Geburtstag 155,00 Euro einmalig und
- zur Einschulung einmalig 155,00 Euro.
Es handelt sich dabei um freiwillige staatliche Leistungen. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendungen und weiterreichende Verpflichtungen aus der Ehrenpatenschaft bestehen nicht.
Online-Dienst
Antrag auf Übernahme der Ehrenpatenschaft durch den Hessischen Ministerpräsidenten bei Mehrlingsgeburten
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Zuständigkeit
Die Personensorgeberechtigten werden von den Standesbeamten der Gemeinden über die Möglichkeit der Übernahme der Ehrenpatenschaft und die Fördermöglichkeiten sowie die notwendige Antragstellung informiert. Die örtlich zuständige Behörde leitet den Antrag der Hessischen Staatskanzlei (Bewilligungsbehörde) zu.
Ansprechpartner
Hessische Staatskanzlei
Beschreibung
Die Ministerinnen und Minister der Landesregierung kommen unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten zu regelmäßigen Kabinettsitzungen zusammen. Die Staatskanzlei ist ein Ort, an dem herausragende politische Entscheidungen getroffen werden. Neben dem Ministerpräsidenten ist der Hessische Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund in der Staatskanzlei tätig.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Tiefgarage Kurhaus
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenpflichtig
Parkplatz: Tiefgarage Kurhaus
Anzahl der Stellplätze: 521
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle "Kochbrunnen" oder "Webergasse"
Linien:- Bus: Linie Direkte Busverbindung vom Hauptbahnhof mit den Linien 1 und 8
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: +49 611 32-0
Telefon: +49 800 555-4666(Sie können sich per E-Mail oder telefonisch an die Service Hotline des Bürgertelefons der Hessischen Landesregierung wenden.)
Telefax: +49 611 32-113708
E-Mail: poststelle@stk.hessen.de(E-Mail Postfach)
E-Mail: poststelle@stk-hessen.de-mail.de(De-Mail-Adresse)
E-Mail: buergertelefon@stk.hessen.de
Internet
Stichwörter
HSTK
Verwaltungssteuerung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Um Wartezeiten zu
vermeiden, besteht
nach wie vor die
Möglichkeit, einen
individuellen Termin
zu buchen:
telefonisch über die
Behördennummer 115,
für Angelegenheiten
des Einwohnerservice
online unter dem Link:
https://tevis.ekom21.de/mah/
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (bei Ortsangabe unter dem Reiter "Formulare")
- Geburtsurkunden der Kinder
- Nachweis über den Hauptwohnsitz der antragstellenden Person und der Kinder
- Nachweis des Personensorgerechts bei anderen als den leiblichen Eltern
- Nachweis der Einschulung
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Antrag ist innerhalb der ersten 12 Monate nach der Geburt zu stellen. Bei nach Ablauf der Jahresfrist gestellten Anträgen werden die Zuwendungen ab dem Monat der Antragstellung gewährt.
Kosten
keine
Bemerkungen
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Hessischen Staatskanzlei.
- Ehrenpatenschaften des Hessischen Ministerpräsidenten(Hessische Staatskanzlei)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Kind, Drillinge, HStK, Ehrenpatenschaft, finanzielle Leistungen, Ehrenpatenschaft durch den Ministerpräsidenten, Mehrlingsgeburt, Ministerpräsident, Familienförderung, Kinder, Mehrlinge, Finanzielle Hilfen, Förderung, Mehrlingskinder, Patenschaft, Vierlinge, Bundespräsident, Finanzielle Hilfen (Geburt), Finanzielle Unterstützung