Sachverständiger Handwerk
Beschreibung
Die Bezeichnung "öffentlich bestellter Sachverständiger" ist gesetzlich geschützt. Sachverständige sind für die fachliche und qualitative Kontrolle von Produkten und Dienstleistungen eines Fachgebietes zuständig.
Sachverständige stellen ihre objektive, sachkundige Kompetenz der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Typische Einschätzungsfälle liegen vor, wenn
- eine unabhängige fachliche Beratung oder Information benötigt,
- ein Schaden beurteilt oder eine Schadensursache ermittelt,
- eine Sache bewertet,
- ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt,
- der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes, etwa zu Beweiszwecken, festgestellt
werden soll.
Online-Dienst
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Zuständigkeit
Sachverständige im Handwerk können nur durch die "Handwerkskammern" oder das Regierungspräsidium berufen werden.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 41 - Hoheitsverwaltung, Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkhaus "Kurfürstengalerie" und "City-Point"
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle "Mauerstraße"
Linien:- Bus: Linie 10, 14, 16, 17
- Haltestelle: Straßenbahnhaltestelle "Am Stern"
Linien:- Straßenbahn: Linie 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8
- Regionalbahn: Linie RT1, RT4
- Haltestelle: Straßenbahnhaltestelle "Lutherplatz"
Linien:- Straßenbahn: Linie 6, 7
- Regionalbahn: Linie RT1, RT4
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 0561 106-0
E-Mail: hoheit@rpks.hessen.de
E-Mail: gewerberecht@rpks.hessen.de
E-Mail: gewerbeuntersagung@rpks.hessen.de
E-Mail: einheitlicher.ansprechpartner@rpks.hessen.de
E-Mail: geldwaeschepraevention@rpks.hessen.de
E-Mail: enteignung@rpks.hessen.de
E-Mail: personenstand@rpks.hessen.de
E-Mail: staatsangehoerigkeit@rpks.hessen.de
E-Mail: beglaubigung@rpks.hessen.de
E-Mail: stiftungen@rpks.hessen.de
Internet
Regierungspräsidium Kassel
Aktuelles
Aufbau und Struktur -
Beschreibung
Das Regierungspräsidium gliedert sich in seinem Behördenaufbau in Abteilungen und die Abteilungen in Dezernate. Beim Regierungspräsidium gibt es derzeit 7 Abteilungen mit insgesamt 43 Dezernaten.
An der Spitze steht die Behördenleitung (Regierungspräsident und Regierungsvizepräsident). Der Regierungspräsident ist Leiter der Behörde und Dienstvorgesetzter aller Bediensteten und trägt auch als Person die Verantwortung für das gesamte Verwaltungsgeschehen. Der ständige Vertreter des Regierungspräsidenten ist der Regierungsvizepräsident. Er leitet auch die Zentralabteilung und ist Vorgesetzter der Abteilungs- sowie der Dezernatsleitungen und aller anderen Bediensteten.
Das Regierungspräsidium Kassel ist Mittler und Knotenpunkt zwischen der Landesregierung in Wiesbaden und der Region Nord- und Osthessen, zwischen den Ministerien einerseits und den Landkreisen, Städten und Gemeinden andererseits. Wir haben die Aufgabe, die Landespolitik in der Region umzusetzen, und wir nehmen Kontroll- und Beratungsfunktionen für die nachgeordneten Behörden wahr.
Und was genauso wichtig ist: Wir sorgen dafür, dass die Belange und Interessen der Region in der Landespolitik berücksichtigt werden.
Ein Regierungspräsidium – tausendundeine Aufgabe. So zahlreich wie die Aufgaben sind die unterschiedlichen Berufe in unserem Haus: Juristen und Ingenieure, Techniker und Architekten, Förster und Biologen, Landschaftsplaner und Geologen, Betriebswirte, Informatiker und noch viele Andere arbeiten hier und machen sich stark für die Region.
Organigramm_RPKS 01_01_2023.pdf (hessen.de)
Stellung des Regierungspräsidiums in der Landesverwaltung
In Hessen gibt es drei Regierungspräsidien als staatliche Mittelinstanzen der allgemeinen Verwaltung. Neben unserem Regierungspräsidium Kassel (für Nordhessen) gibt es noch das Regierungspräsidium Gießen und das Regierungspräsidium Darmstadt.
Die Regierungspräsidien sind im Staatsgefüge die zentrale Schnittstelle zwischen der Landesregierung und der kommunalen Selbstverwaltung. Sie sind Verwaltungsbehörden mit Aufgaben, die durch die Bundesländer übernommen werden. In anderen Bundesländern wird diese Landesmittelbehörde auch Regierung oder Bezirksregierung genannt. Der örtliche Zuständigkeitsbereich eines Regierungspräsidiums heißt Regierungsbezirk.
Als Mittler und Makler zwischen den Ebenen und Interessen vereinigt das Regierungspräsidium fast alle Verwaltungszweige der staatlichen Verwaltung, weswegen es auch als „Bündelungsbehörde“ bezeichnet wird. Das Regierungspräsidium bündelt die wichtigsten Fachaufgaben der meisten Landesministerien, bringt regionale Interessen und Besonderheiten bei der Landesregierung ein und sorgt dabei insbesondere für einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Fachbereichen, Interessen und Belangen (zum Beispiel Infrastrukturausbau, Siedlungswesen, Landwirtschaft , Natur- und Umweltschutz.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
Linien:- Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
- Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
- Regionalbahn: Linie RT1, RT4
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 0561 106-0
E-Mail: poststelle@rpks.hessen.de
Internet
Weitere Informationen
Zugang: über Rampe
erforderliche Unterlagen
Anerkennung als Sachverständiger im Handwerk:
- Eintragung in die Handwerksrolle
- Mind. 3 Jahre Erfahrung als Betriebsinhaber oder persönlich haftender Betriebsleiter
- Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung
- Nachweis der wirtschaftlichen Eignung
Sachverständigen in Anspruch nehmen:
- Es werden keine Unterlagen benötigt.
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Anerkennung als Sachverständiger im Handwerk:
- Es fallen Gebühren an. Diese variieren je nach Eintragungsgrundlage.
Sachverständigen in Anspruch nehmen:
- Es fallen Gebühren an. Diese variieren nach Zeit- und Arbeitsaufwand und ggf. nach Fachbereich.
Hinweise (Besonderheiten)
Daten aller öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Handwerks finden Sie auf der bundeseinheitlichen Sachverständigendatenbank des Handwerks.
- Bundeseinheitliche Sachverständigen-Datenbank des Handwerks(Westdeutscher Handwerkskammertag e.V.)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gutachter, Experte, Sachverständiger, Handwerk