Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern Bestellung

    Sachverständiger Handwerk

    Beschreibung

    Die Bezeichnung "öffentlich bestellter Sachverständiger" ist gesetzlich geschützt. Sachverständige sind für die fachliche und qualitative Kontrolle von Produkten und Dienstleistungen eines Fachgebietes zuständig.

    Sachverständige stellen ihre objektive, sachkundige Kompetenz der Öffentlichkeit zur Verfügung.
    Typische Einschätzungsfälle liegen vor, wenn

    • eine unabhängige fachliche Beratung oder Information benötigt,
    • ein Schaden beurteilt oder eine Schadensursache ermittelt,
    • eine Sache bewertet,
    • ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt, 
    • der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes, etwa zu Beweiszwecken, festgestellt

    werden soll.

    Zuständigkeit

    Sachverständige im Handwerk können nur durch die "Handwerkskammern" oder das Regierungspräsidium berufen werden.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Wiesbaden

    Adresse

    Hausanschrift

    Bierstadter Straße 45

    65189 Wiesbaden

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do. 07:00 - 17:00 Uhr
    Fr. 07:00 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 32 - Gewerberecht, Wohnungswesen, Preisprüfung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1-3

    64283 Darmstadt

    Öffnungszeiten

    Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

    Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 20.01.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Anerkennung als Sachverständiger im Handwerk:
    - Eintragung in die Handwerksrolle
    - Mind. 3 Jahre Erfahrung als Betriebsinhaber oder persönlich haftender Betriebsleiter
    - Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung
    - Nachweis der wirtschaftlichen Eignung

    Sachverständigen in Anspruch nehmen:
    - Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Anerkennung als Sachverständiger im Handwerk:
    - Es fallen Gebühren an. Diese variieren je nach Eintragungsgrundlage.

    Sachverständigen in Anspruch nehmen:
    - Es fallen Gebühren an. Diese variieren nach Zeit- und Arbeitsaufwand und ggf. nach Fachbereich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Daten aller öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Handwerks finden Sie auf der bundeseinheitlichen Sachverständigendatenbank des Handwerks.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2009

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Handwerk, Gutachter, Experte, Sachverständiger

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019