Handwerksrolle Eintragung
Beschreibung
Die Eintragung in die Handwerksrolle ist Voraussetzung für eine vollständige Gewerbezulassung. Das Betreiben eines stehenden Gewerbes ohne ordnungsgemäße Eintragung in die Handwerksrolle ist eine Ordnungswidrigkeit.
Die Handwerksrolle unterscheidet nach handwerklicher Tätigkeit
- die 41 meisterpflichtigen Handwerke (Anlage A),
- die handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B1),
- die handwerksfreien Gewerbe (Anlage B2).
Der Antragssteller muss für jede Eintragung seine fachliche Qualifizierung nachweisen (Bsp. Meisterbrief).
Online-Dienst
Dienstleisterportal Hessen
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An die zuständige Handwerkskammer.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Ansprechpartner
Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Parkplatz Zehntscheune
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 05674 705-16
E-Mail: ordnungsamt@stadt-grebenstein.de
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der fachlichen Qualifikation
- In der Regel: Meisterbrief
- Für Ausnahmeverfahren (§7a, §7b, §8, §9 HwO) ggf.auch andere Dokumente - Personalausweis
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Gebühren an. Diese variieren je nach Eintragungsgrundlagen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Innung, Eintragung in der Handwerksrolle, Handwerksordnung, Handwerk, HwO, Handwerksrolle, Handwerkskammer