Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung

    Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen

    Sie benötigen eine Lebenspartnerschaftsurkunde? Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Lebenspartnerschaftsregister aus.

    Beschreibung

    Eine Lebenspartnerschaftsurkunde können Sie beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, das die Begründung der Lebenspartnerschaft beurkundet hat.
    Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zum Zeitpunkt der Ausstellung, den Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen und den Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen.

    Sie können jederzeit beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie die Lebenspartnerschaft begründet haben, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.

    Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:

    •    Lebenspartnerschaftsurkunde
    •    Beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Begründung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat.

    Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

    •    neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
    •    als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebenspartnerschaftsregister.

    Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke
     

    Hinweise für Taunusstein: Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen

    Allgemeine Informationen

    Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail anfragen.



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    Online-Dienst

    Lebenspartnerschaftsurkunde

    ID: L100001_388033721

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 15.04.2023 (von: Webservice, Taunusstein)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Taunusstein)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Das Standesamt,

    • vor dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde oder
    • das eine im Ausland begründete Lebenspartnerschaft beurkundet hat.

    Hinweise für Taunusstein: Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen

    Die Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie beim Standesamt das die Begründung der Lebenspartnerschaft vorgenommen/ beurkundet hat.

    Die Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie beim Standesamt das die Begründung der Lebenspartnerschaft vorgenommen/ beurkundet hat.

    Ansprechpartner

    Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Aarstraße 150

    65232 Taunusstein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon: 06128 241-0

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:

    •    Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
    •    bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
    •    für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
     

    Hinweise für Taunusstein: Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen

    •    Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)

    •    bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin

    •    für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

    Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)

    bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin

    für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Voraussetzungen

    Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
    Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Voraussetzungen:
    •    Sie sind mindestens 16 Jahre alt
    •    Sie sind einer der Lebenspartner oder eine der Lebenspartnerinnen, auf den oder die sich die Urkunde beziehen soll
    •    Sie sind die Eltern der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen
    •    Sie sind ein Kind der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen 
    •    
    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
    Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland begründet, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Anweisung durch das Personenstandsgericht nach § 49 PStG
     

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:


    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin im Standesamt erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.


    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
     
    Beantragung per Post:


    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Ihre Meldeanschrift 
      • Ort und Datum der Begründung der Lebenspartnerschaft
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
      • den Grund der Beantragung
      • ggf. weitere Nachweise z. B. für das rechtliche Interesse
    • Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sowie die Lebenspartnerschaftsurkunde.

     
    Online-Beantragung:
    Sie können die Ausstellung auch online beantragen und bekommen die Lebenspartnerschaftsurkunde dann per Post zugeschickt.
     

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist 

    Kosten

    Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.

    Hinweise für Taunusstein: Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen

    Für eine Lebenspartnerschaftsurkunde fallen Gebühren in Höhe von 12 Euro an. Für jede weitere Ausfertigung werden 6 Euro berechnet.

    Für eine Lebenspartnerschaftsurkunde fallen Gebühren in Höhe von 12 Euro an. Für jede weitere Ausfertigung werden 6 Euro berechnet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Ab dem 1. Oktober 2017 können auch gleichgeschlechtliche Paare die Ehe schließen; die Begründung einer Lebenspartnerschaft ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
    • Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.

    Hinweise für Taunusstein: Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen

    Wichtige Information zur Bestellung von Personenstandsurkunden:

    Wer über Google oder eine andere Suchmaschine Personenstandsurkunden bestellen möchte, landet unter Umständen bei Firmen wie z.B. standesamt.com oder antrag24.de. Diese kommerziellen Anbieter sind privat betriebene Webseiten und keine online Angebote deutscher Standesämter. Für den Service, im Auftrag des Bestellers die gewünschte Urkunde beim zuständigen Standesamt anzufordern, sind deutlich höhere Gebühren fällig als bei einer direkten Bestellung beim jeweiligen Standesamt. Da auf dieser Internetseite theoretisch jeder Dritte eine Urkunde für eine andere Person anfordern kann und ein Nachweis der Bevollmächtigung meistens nicht erfolgt, haben viele Standesämter Bedenken, die bestellte Urkunde ohne Weiteres an die angegebene Adresse zu übersenden. Wenn Sie eine Personenstandsurkunde benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Standesamt. Sie erhalten so Ihre Personenstandsurkunde zu der gesetzlich festgelegten Gebühr.

    Beim Standesamt Aartal können Sie Ihre Urkunden online bestellen und auch gleich bezahlen. Die Urkunden werden Ihnen dann postalisch zugesandt.

    Wichtige Information zur Bestellung von Personenstandsurkunden:

    Wer über Google oder eine andere Suchmaschine Personenstandsurkunden bestellen möchte, landet unter Umständen bei Firmen wie z.B. standesamt.com oder antrag24.de. Diese kommerziellen Anbieter sind privat betriebene Webseiten und keine online Angebote deutscher Standesämter. Für den Service, im Auftrag des Bestellers die gewünschte Urkunde beim zuständigen Standesamt anzufordern, sind deutlich höhere Gebühren fällig als bei einer direkten Bestellung beim jeweiligen Standesamt. Da auf dieser Internetseite theoretisch jeder Dritte eine Urkunde für eine andere Person anfordern kann und ein Nachweis der Bevollmächtigung meistens nicht erfolgt, haben viele Standesämter Bedenken, die bestellte Urkunde ohne Weiteres an die angegebene Adresse zu übersenden. Wenn Sie eine Personenstandsurkunde benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Standesamt. Sie erhalten so Ihre Personenstandsurkunde zu der gesetzlich festgelegten Gebühr.

    Beim Standesamt Aartal können Sie Ihre Urkunden online bestellen und auch gleich bezahlen. Die Urkunden werden Ihnen dann postalisch zugesandt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern / Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 23.09.2022

    Version

    Technisch erstellt am 23.02.2009 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Lebenspartner, Urkunde, Ausstellung, Partnerschaft, Lebenspartnerin, Lebenspartnerschaftsurkunde, Lebenspartnerschaft, Partnerschaftsurkunde, Gleichgeschlechtliche Partner

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)