• Rödermark (Landkreis Offenbach, Hessen)
Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung

Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen

Sie benötigen eine Lebenspartnerschaftsurkunde? Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Lebenspartnerschaftsregister aus.

Beschreibung

Eine Lebenspartnerschaftsurkunde können Sie beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, das die Begründung der Lebenspartnerschaft beurkundet hat.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zum Zeitpunkt der Ausstellung, den Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen und den Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen.

Sie können jederzeit beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie die Lebenspartnerschaft begründet haben, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.

Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:

•    Lebenspartnerschaftsurkunde
•    Beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Begründung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat.

Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

•    neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
•    als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebenspartnerschaftsregister.

Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke
 

Online-Dienst

Lebenspartnerschaftsurkunde

ID: L100001_380027744

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Zahlungsweise

  • Paypal
  • giropay
  • paydirekt
  • Klassische Kreditkarte

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Version

Technisch erstellt am 07.07.2022

Technisch geändert am 19.06.2023

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Das Standesamt,

  • vor dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde oder
  • das eine im Ausland begründete Lebenspartnerschaft beurkundet hat.

Ansprechpartner

Fachdienst 3.3 Standesamt

Adresse

Hausanschrift

Konrad-Adenauer-Straße 4-8

63322 Rödermark

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Tiefgarage Häfnerplatz
Gebührenpflichtig

Parkplatz: Kurzzeitparkplätze entlang der Konrad-Adenauer-Straße
Gebührenfrei

Parkplatz: Konrad-Adenauer-Straße (vor Rathaus)
Anzahl der Stellplätze: 6
Gebührenfrei

Haltestellen

  • Haltestelle: Rathaus Urberach
    Linien:
    • Bus: Linie Linie U

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

ERWEITERTE ÖFFNUNGSZEITEN

Mo, Di, Do von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -16:00 Uhr

Mi von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Fr von 07:00 - 12:00 Uhr

TELEFONISCHE TERMINVEREINBARUNG

Mo -Do von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16: 00 Uhr

Fr von 08:00 - 12:00 Uhr

TELEFONNUMMERN ZUR TERMINVEREINBARUNG

Telefonnummern
Stadtverwaltung allgemein:06074/ 911-711

Fachbereich 1 - Standesamt:06074/ 911-710

Fachbereich 1- Bürgerbüro:06074/911-712

Fachbereich 2 - Finanzen:06074/911- 720

Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung:06074/911-713

Fachbereich 4 - Kinder und Jugend:06074/911-714

Fachbereich 5 - Kultur, Heimat, Europa:06074/ 911-715

Fachbereich 6 - Bauverwaltung:06074/911-716

EB Kommunale Betriebe Rödermark:06074/911-719

Beratung Sozialer Dienst und Senioren:06074/ 31012-20

Kontakt

Telefon: 06074 911-0

Telefax: 06074 9111360

E-Mail: standesamt@roedermark.de

Internet

Version

Technisch geändert am 05.11.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Stadt Rödermark

Adresse

Hausanschrift

Dieburger Straße 13-17

63322 Rödermark

Aufzug vorhanden

Öffnungszeiten

ERWEITERTE ÖFFNUNGSZEITEN

Mo, Di, Do von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -16:00 Uhr

Mi von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Fr von 07:00 - 12:00 Uhr

TELEFONISCHE TERMINVEREINBARUNG

Mo -Do von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16: 00 Uhr

Fr von 08:00 - 12:00 Uhr

TELEFONNUMMERN ZUR TERMINVEREINBARUNG

Telefonnummern
Stadtverwaltung allgemein:06074/ 911-711

Fachbereich 1 - Standesamt:06074/ 911-710

Fachbereich 1- Bürgerbüro:06074/911-712

Fachbereich 2 - Finanzen:06074/911- 720

Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung:06074/911-713

Fachbereich 4 - Kinder und Jugend:06074/911-714

Fachbereich 5 - Kultur, Heimat, Europa:06074/ 911-715

Fachbereich 6 - Bauverwaltung:06074/911-716

EB Kommunale Betriebe Rödermark:06074/911-719

Beratung Sozialer Dienst und Senioren:06074/ 31012-20

Kontakt

Telefon: 06074 911-0

Telefax: 06074 911-333

E-Mail: info@roedermark.de

Internet

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Girocard, Überweisung, SEPA-Lastschrift

Weitere Informationen

Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Bezahlmöglichkeiten: Some(Überweisung), Some(Barzahlung), Some(Electronic cash: EC- Karte mit PIN (Die EC-Karte ist der Vorgänger der girocard. Umgangssprachlich wird die girocard noch als EC-Karte bezeichnet.)), Some(SEPA-Lastschrift (Einheitlicher Standart für Lastschriften im SEPA.))

Version

Technisch geändert am 05.11.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:

•    Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
•    bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
•    für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
 

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 

Voraussetzungen

Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Voraussetzungen:
•    Sie sind mindestens 16 Jahre alt
•    Sie sind einer der Lebenspartner oder eine der Lebenspartnerinnen, auf den oder die sich die Urkunde beziehen soll
•    Sie sind die Eltern der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen
•    Sie sind ein Kind der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen 
•    
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland begründet, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.
 

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Anweisung durch das Personenstandsgericht nach § 49 PStG
 

Verfahrensablauf

Persönliche Beantragung:


Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

  • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin im Standesamt erforderlich sein.
  • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.


Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
 
Beantragung per Post:


Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen.
  • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Ihre Meldeanschrift 
    • Ort und Datum der Begründung der Lebenspartnerschaft
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • den Grund der Beantragung
    • ggf. weitere Nachweise z. B. für das rechtliche Interesse
  • Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
  • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sowie die Lebenspartnerschaftsurkunde.

 
Online-Beantragung:
Sie können die Ausstellung auch online beantragen und bekommen die Lebenspartnerschaftsurkunde dann per Post zugeschickt.
 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist 

Kosten

Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.

Hinweise (Besonderheiten)

  • Ab dem 1. Oktober 2017 können auch gleichgeschlechtliche Paare die Ehe schließen; die Begründung einer Lebenspartnerschaft ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
  • Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern / Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 23.09.2022

Version

Technisch erstellt am 23.02.2009

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Lebenspartnerschaftsurkunde, Gleichgeschlechtliche Partner, Ausstellung, Lebenspartnerin, Urkunde, Lebenspartner, Partnerschaftsurkunde, Lebenspartnerschaft, Partnerschaft

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019