Abfall: Wilder Müll
Beschreibung
Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung allgemein
Die Abfallbeseitigung erfolgt durch eine von der Stadt Waldeck beauftragte Firma, wobei die folgenden Abfallarten regelmäßig eingesammelt werden:
Restmüll
Biomüll
Papier
Gelbe Tonne
Die genauen Termine können Sie dem jährlich erscheinenden Abfallkalender entnehmen.
Weitere Abfallentsorgungsmöglichkeiten gibt es für
Altglas
Altkleider
Altreifen
Batterien
Baum- und Strauchschnitt
Bauschutt und Baustellenabfall
Elektro- und Kühlgeräte
Sondermüll
Sperrmüll
Die Abfallbeseitigung erfolgt durch eine von der Stadt Waldeck beauftragte Firma, wobei die folgenden Abfallarten regelmäßig eingesammelt werden:
Restmüll
Biomüll
Papier
Gelbe Tonne
Die genauen Termine können Sie dem jährlich erscheinenden Abfallkalender entnehmen.
Weitere Abfallentsorgungsmöglichkeiten gibt es für
Altglas
Altkleider
Altreifen
Batterien
Baum- und Strauchschnitt
Bauschutt und Baustellenabfall
Elektro- und Kühlgeräte
Sondermüll
Sperrmüll
Online-Dienst
Verwaltung - Abfallsatzung ab 01.01.2022 (pdf)
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Landesbehörden
Zuständigkeit
Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg
Zuständig sind in diesem Fall die Städte und Gemeinden des Landkreises Waldeck-Frankenberg. Alle Internetseiten der Kommunen des Landkreises finden Sie hier:
Zuständig sind in diesem Fall die Städte und Gemeinden des Landkreises Waldeck-Frankenberg. Alle Internetseiten der Kommunen des Landkreises finden Sie hier:
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Abfallwirtschaft
Adresse
Postanschrift
Briloner Landstraße 35b
34497 Korbach
Kontakt
Telefon: 05631 954-1746
E-Mail: abfallberatung@lkwafkb.de
Waldeck, Stadt - Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
An-, Ab-, Ummeldung eines Müllgefäßes
erforderliche Unterlagen
- Beschreibung des Fundortes
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Rechtsgrundlage(n)
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen
Verfahrensablauf
„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15.03.2022
Stichwörter
Sperrmüll, Bauschutt, Unrat, Autowrack, Waschmaschine, kaputtes Fahrrad, herrenlose Räder, Fahrrad-Rahmen, Elektromüll, Müllkippe, Müllabfuhr, herrenlose Fahrräder, unerlaubte Entsorgung, Fahrrad ohne Räder, alte Fahrräder