Wilder Müll Entsorgung

    Abfall: Wilder Müll

    Beschreibung

    Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Online-Dienst

    Mängelmelder

    ID: L100001_386541144

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    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2023

    Technisch geändert am 27.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    zuständige Stelle

    Landesbehörden

    Zuständigkeit

    Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Ansprechpartner

    Stadt Tann (Rhön) - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 9

    36142 Tann (Rhön)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Rhönhalle
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag von 8.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr
    • Dienstag von 8.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr
    • Donnerstag von 8.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 18.00 Uhr
    • Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
    • oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06682 9611-0

    Telefax: 06682 9611-50

    E-Mail: info@tann-rhoen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.11.2024

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Handlungsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Verfahrensablauf

    „Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15.03.2022

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    unerlaubte Entsorgung, Bauschutt, Sperrmüll, Fahrrad ohne Räder, Müllabfuhr, Waschmaschine, Unrat, Müllkippe, Elektromüll, alte Fahrräder, Autowrack, herrenlose Fahrräder, kaputtes Fahrrad, Fahrrad-Rahmen, herrenlose Räder

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019