Zweitwohnung / Nebenwohnung
Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienst
Zweitwohnungssteuer
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Ansprechpartner
Gemeinde Poppenhausen - Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Von-Steinrück-Platz 1
36163 Poppenhausen (Wasserkuppe)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr
Montag 13:30 - 16:30 Uhr
Dienstag 13:30 - 17:30 Uhr
Mittwoch bis Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06658 9600-14
Telefon Festnetz: 06658 9600-15
Telefon Festnetz: 06658 96000
Fax: 06658 9600-22
E-Mail: info@poppenhausen-wasserkuppe.de
Kontaktperson
Herr Thomas Metzler
Hausanschrift
Von-Steinrück-Platz 1
36163 Poppenhausen (Wasserkuppe)E-Mail: t.metzler@poppenhausen-wasserkuppe.de
Telefon Festnetz: 06658 9600-14
Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Voraussetzungen
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Zweitwohnsitz anmelden, Zweitwohnsitz, Zweitwohnung