Zweitwohnung / Nebenwohnung
Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienst
Voranmeldung einer Nebenwohnung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Ansprechpartner
Stadt Fulda - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz Stadtschloss - Q-Park
Anzahl der Stellplätze: 300
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 2052
36010 Fulda
Öffnungszeiten
- montags: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr dienstags: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr mittwochs: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr donnerstags: 08:00 bis 18:00 Uhr freitags: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr samstags: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Terminvereinbarung (externe Seite)
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Voraussetzungen
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden, Zweitwohnung