Zweitwohnung / Nebenwohnung
Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienst
Anmeldung einer Nebenwohnung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Ansprechpartner
Gemeinde Hohenahr - Bürgerbüro, DGH's, Friedhofsamt, KFZ, Soziales
Beschreibung
DGH's; Fischereischeine; Friedhofsverwaltung; Führungszeugnisse/Gewerbezentralregisterauszüge; Melde- und Passamt; KFZ; Soziales
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1153
35642 Hohenahr
Öffnungszeiten
Das Bürgerbüro ist zu den genannten Öffnungszeiten für Sie erreichbar. Wenn Sie jedoch sichergehen möchten, eine bestimmte Ansprechpartnerin im Rathaus anzutreffen, empfehlen wir eine vorherige telefonische Rücksprache.
Kontakt
Telefon: 06446 9230-10
Telefon: 06446 9230-11
Telefon: 06446 9230-12
Telefax: 06446 9230-49
E-Mail: buergerbuero@hohenahr.de
Kontaktperson
Frau Kerstin Rinn
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1153
35642 Hohenahr
Fax: 06446 9230-912
E-Mail: k.rinn@hohenahr.de
Telefon Festnetz: 06446 9230-12
Frau Cornelia Schäck
Postfachadresse
Postfach 1153
35642 Hohenahr
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06446 9230-10
Fax: 06446 9230-910
E-Mail: c.schaeck@hohenahr.de
Frau Sabine Erler
Postfachadresse
Postfach 1153
35642 Hohenahr
Hausanschrift
E-Mail: s.erler@hohenahr.de
Fax: 06446 9230-911
Telefon Festnetz: 06446 9230-11
Weitere Informationen
DGH's; Fischereischeine; Friedhofsverwaltung; Führungszeugnisse/Gewerbezentralregisterauszüge; Melde- und Passamt; KFZ; Soziales
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Voraussetzungen
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden, Zweitwohnung