Zweitwohnung / Nebenwohnung
Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienst
Online-Abmeldung einer Nebenwohnung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Ansprechpartner
Rheingau-Taunus-Kreis
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Allgemeine Parkplätze
Anzahl der Stellplätze: 300
Gebührenfrei
Mutter- und Kindparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Das Kreishaus in Bad Schwalbach sowie die Außenstellen in Idstein und Rüdesheim am Rhein sind mit Einschränkungen für den Publikumsverkehr geöffnet.
- Einlass ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung (mit Ausnahmen bei den Zulassungsstellen)
- Erscheinen Sie pünktlich am verabredeten Eingang, um Warteschlangen zu vermeiden.
Telefonische Erreichbarkeit:
Zentrale Rufnummer der Kreisverwaltung Bad Schwalbach: Tel. 06124 510-0.
Erreichbarkeit: Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo+Mi+Do 14:00-15:30 Uhr sowie Di 14:00-18:00.
Kontakt
Internet
Stichwörter
Kreisverwaltung Rheingau-Taunus
Stadt Lorch - Bürgerbüro / EMA
Adresse
Postanschrift
Markt 5
65391 Lorch
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sandra Bahles
Frau Silke Keiper
Postanschrift
Markt 5
65391 Lorch
Telefon Festnetz: 06726 1827
Fax: 06726 1844
E-Mail: silke.keiper@lorch-rhein.de
Formulare
Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Voraussetzungen
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden, Zweitwohnung