Zweitwohnung / Nebenwohnung
Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienst
Anmeldung einer Nebenwohnung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Ansprechpartner
Stadt Gelnhausen - Einwohnermeldeamt
Adresse
Postanschrift
Obermarkt 7
63571 Gelnhausen
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Ämter:
Mo - Fr 08:30 - 12:30 Uhr
Di 14:00 - 17:30 Uhr
und nach Vereinbarung!
Die Infothek ist besetzt:
Mo, Mi, Do 07:30 - 16:30 Uhr
Di 07:30 - 18:00 Uhr
Fr 07:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06051 830-156
Telefon: 06051 830-158
Telefon: 06051 830-159
Telefax: 06051 830-153
E-Mail: einwohnermeldeamt@gelnhausen.de
Kontaktperson
Tanja Hein
Besucheranschrift
Fax: 06051 830-153
E-Mail: einwohnermeldeamt@gelnhausen.de
Telefon Festnetz: 06051 830-159
Nadine Schumann
Besucheranschrift
Fax: 06051 830-153
Telefon Festnetz: 06051 830-156
E-Mail: einwohnermeldeamt@gelnhausen.de
Stadt Gelnhausen - Stadtteilbüro Hailer-Meerholz
Adresse
Postanschrift
Jahnstraße 7
63571 Gelnhausen
Öffnungszeiten
Montag 14:30 - 18:30 Uhr
Dienstag 14:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 11:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Bitte beachten Sie, dass eventuelle temporäre Änderungen an den Öffnungszeiten durch Urlaub, Krankheit, Fortbildung etc. auf der Homepage bekannt gegeben werden.
Kontakt
Kontaktperson
Katharina Kümmer
Besucheranschrift
E-Mail: einwohnermeldeamt@gelnhausen.de
Fax: 06051 968761
Telefon Festnetz: 06051 6310
Weitere Informationen
Im Stadtteilbüro Hailer-Meerholz erhalten die Gelnhäuser Bürgerinnen und Bürger auch Restmüll- und Gartenabfallsäcke sowie Gelbe Säcke und Windelsäcke.
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Voraussetzungen
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden, Zweitwohnung