Zweitwohnung / Nebenwohnung
Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Ansprechpartner
Stadtbüro Innenstadt
Beschreibung
Die Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung können nur nach vorheriger Terminvergabe aufgesucht werden. Nur in einem dringenden Bedarfsfall wird danach ein persönlicher Termin vergeben.
Im dringenden Fall bitte unter der E-Mail-Adresse buergerservice@ruesselsheim.de unter Angabe des Anliegen und der Rückrufnummer mit uns Kontakt aufnehmen. Wir melden uns umgehend telefonisch bei Ihnen.
Sie erhalten außerdem bei uns:
- Auskünfte aus dem Melderegister
- Berechtigungsausweise zur Inanspruchnahme ermäßigter städtischer Leistungen (Rüsselsheim Pass)
- Lebensbescheinigungen
- Meldebescheinigungen
- Untersuchungsberechtigungsscheine
Wir nehmen entgegen:
- Bankeinzugsermächtigungen für die Verwaltung
- Fundsachen
- Steuer- und Abgabenerklärungen für die Verwaltung
- Wohnberechtigungsscheine
- Wohngeld / Lastenzuschuss
Sie können beantragen:
- Auskunftssperren
- Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
- Führungszeugnisse
- Parkberechtigungen für außergewöhnlich Gehbehinderte / Blinde
Sie erhalten Antragsformulare für:
- Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
- Ehrenamtskarte
- Elterngeld
- Erteilung einer Fahrerlaubnis
- Einkommensteuererklärungen und Lohnsteuerjahresausgleich
- Diverse Anlagen zur Steuererklärung
- Leistung für Bildung und Teilhabe
- Schwerbehindertenanträge für das Versorgungsamt
Hinweis
Am 01. Mai 2025 tritt das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen in Kraft. Danach dürfen biometrische Lichtbilder nur noch direkt in den Behörden oder bei zertifizierten Fotodienstleistern digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
Die Ausländerbehörde der Stadt Rüsselsheim am Main wird zum 01.05.2025 zwei Selbstbedienungsterminals für die Aufnahme von Lichtbildern in Betrieb nehmen. Die Gebühr für die Erstellung eines digitalen Lichtbildes bei Vorsprache wird 6 Euro betragen.
Alternativ besteht die Möglichkeit der Übermittlung eines bei einem Fotodienstleiter erstellten digitalen Lichtbildes über ein vom Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziertes, gesichertes Cloudverfahren. Sie erhalten nach der Aufnahme bei einem Fotodienstleister einen QR-Code, den Sie bei der Ausländerbehörde vorlegen. Über diesen Code wird das Lichtbild direkt aus der Cloud abgerufen.
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Das Stadtbüro ist telefonisch unter 06142 83-2900 zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Faltblatt zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister
Stichwörter
Stadtbüro
Stadtbüro Dicker Busch
Beschreibung
Die Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung können nur nach vorheriger Terminvergabe aufgesucht werden. Nur in einem dringenden Bedarfsfall wird danach ein persönlicher Termin vergeben.
Im dringenden Fall bitte unter der E-Mail-Adresse buergerservice@ruesselsheim.de unter Angabe des Anliegen und der Rückrufnummer mit uns Kontakt aufnehmen. Wir melden uns umgehend telefonisch bei Ihnen.
Sie erhalten außerdem bei uns:
- Auskünfte aus dem Melderegister
- Berechtigungsausweise zur Inanspruchnahme ermäßigter städtischer Leistungen (Rüsselsheim Pass)
- Lebensbescheinigungen
- Meldebescheinigungen
- Untersuchungsberechtigungsscheine
Wir nehmen entgegen:
- Bankeinzugsermächtigungen für die Verwaltung
- Fundsachen
- Steuer- und Abgabenerklärungen für die Verwaltung
- Wohnberechtigungsscheine
- Wohngeld / Lastenzuschuss
Sie können beantragen:
- Auskunftssperren
- Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
- Führungszeugnisse
- Parkberechtigungen für außergewöhnlich Gehbehinderte / Blinde
Sie erhalten Antragsformulare für:
- Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
- Ehrenamtskarte
- Elterngeld
- Erteilung einer Fahrerlaubnis
- Einkommensteuererklärungen und Lohnsteuerjahresausgleich
- Diverse Anlagen zur Steuererklärung
- Leistung für Bildung und Teilhabe
- Schwerbehindertenanträge für das Versorgungsamt
Hinweis
Am 01. Mai 2025 tritt das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen in Kraft. Danach dürfen biometrische Lichtbilder nur noch direkt in den Behörden oder bei zertifizierten Fotodienstleistern digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
Die Ausländerbehörde der Stadt Rüsselsheim am Main wird zum 01.05.2025 zwei Selbstbedienungsterminals für die Aufnahme von Lichtbildern in Betrieb nehmen. Die Gebühr für die Erstellung eines digitalen Lichtbildes bei Vorsprache wird 6 Euro betragen.
Alternativ besteht die Möglichkeit der Übermittlung eines bei einem Fotodienstleiter erstellten digitalen Lichtbildes über ein vom Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziertes, gesichertes Cloudverfahren. Sie erhalten nach der Aufnahme bei einem Fotodienstleister einen QR-Code, den Sie bei der Ausländerbehörde vorlegen. Über diesen Code wird das Lichtbild direkt aus der Cloud abgerufen.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Das Stadtbüro Dicker Busch ist vorübergehend geschlossen. Bitte nutzen Sie das Stadtbüro in der Innenstadt.
Telefonische Erreichbarkeit
Das Stadtbüro ist telefonisch unter 06142 83-2900 zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Faltblatt zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister
Stichwörter
Stadtbüro
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Hinweise für Rüsselsheim am Main: Anmeldung einer Zweitwohnung / Nebenwohnung
Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Hinweise für Rüsselsheim am Main: Anmeldung einer Zweitwohnung / Nebenwohnung
Voraussetzungen
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Handlungsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Zweitwohnsitz anmelden, Zweitwohnung, Zweitwohnsitz