Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Zweitwohnung / Nebenwohnung

    Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Online-Dienste

    Abmeldung einer Nebenwohnung

    ID: L100001_379457312

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 31.05.2022 (von: Webservice, Stadt Dieburg)

    Technisch geändert am 29.10.2024 (von: Webservice, Stadt Dieburg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Anmeldung einer Nebenwohnung

    ID: L100001_379457311

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    Deutsch

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    Statuswechsel einer Wohnung voranmelden

    ID: L100001_379457318

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

    Ansprechpartner

    Stadt Dieburg - Einwohnerwesen, Passangelegenheiten, Statistik

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 4

    64807 Dieburg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 11:30 Uhr

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Terminen können Sie telefonisch, per E-Mail oder über unsere Online-Terminvergabe buchen.

    Hier kommen Sie zur Online-Terminvergabe des Einwohnermeldeamtes Dieburg

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Frau Clement
      Postanschrift

      Markt 4

      64807 Dieburg

      Telefon Festnetz: 06071 2002120

      E-Mail: ewo@dieburg.de

    • Frau Kemper
      Postanschrift

      Markt 4

      64807 Dieburg

      E-Mail: ewo@dieburg.de

      Telefon Festnetz: 06071 2002319

    • Frau Scharf
      Postanschrift

      Markt 4

      64807 Dieburg

      Telefon Festnetz: 06071 2002119

      E-Mail: ewo@dieburg.de

    • Frau Schwarzkamp
      Postanschrift

      Markt 4

      64807 Dieburg

      Telefon Festnetz: 06071 2002419

      E-Mail: ewo@dieburg.de

    Version

    Technisch geändert am 14.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Hinweise für Dieburg: Spezielle Hinweise für Stadt Dieburg

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

    Voraussetzungen

    Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden, Zweitwohnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)