Zweitwohnung / Nebenwohnung
Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienste
Abmeldung einer Nebenwohnung
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Anmeldung einer Nebenwohnung
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Statuswechsel
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Voranmeldung eines Umzuges
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Voranmeldung eines Zuzuges
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zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Ansprechpartner
Gemeinde Wald-Michelbach - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1140
69479 Wald-Michelbach
Öffnungszeiten
08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Dienstag:
07.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag
07.30 bis 12.00 Uhr
Gesonderte Öffnungszeiten für den Bereich "Zulassungswesen"
Montag:08.30 bis 11.30 Uhr
Dienstag:
07.30 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 15.00 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
09.30 bis 11.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
07.30 bis 11.30 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Voraussetzungen
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden, Zweitwohnung