Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienst
SUE Gemeinde Nauheim
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Nauheim - Fachdienst 4 (Bauen, Liegenschaften und Umwelt)
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Nauheim Sportplatz
Linien:- Bus: Linie 61
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 11 61
64561 Nauheim
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefax: +49 6152 639280
E-Mail: info@nauheim.de
Internet
Fachdienst 4 - Bauen, Liegenschaften und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Sebastian Hohmann (Tiefbau)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schäden an Wegen, Bürgersteigschäden, Stolperfallen, Fußwegeschäden, lockere Platten, Unebenheiten auf Wegen, Gehwegschaden