Die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen

    Änderungen Ihrer Personendaten (außer bei alleiniger Änderung der Anschrift) sowie bestimmte technische Änderungen am Fahrzeug lassen Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) eintragen.

    Beschreibung

    Die Halterdaten sind auch in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen. Daher müssen Sie dort z.B. Namensänderungen eintragen lassen. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, technische Änderungen am Fahrzeug anzugeben, durch die sich die EG-Fahrzeugklasse, der Hubraum, die Nennleistung, die Kraftstoffart oder die Energiequelle ändern.

    Online-Dienst

    i-Kfz Online-Zulassung / Ummeldung (Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung u. Adressänderung)

    ID: L100001_393555988

    Beschreibung

    i-Kfz Online-Zulassung / Ummeldung (Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung u. Adressänderung)

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 06.09.2023 (von: Simon, Doreen)

    Technisch geändert am 06.05.2024 (von: Simon, Doreen)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei mehreren Wohnungen nach dem Ort der Hauptwohnung) sowie bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz nach dem Sitz oder dem Ort der beteiligten Niederlassung.

    Ansprechpartner

    Main-Kinzig-Kreis - Amt für Sicherheit, Ordnung, Migration und Integration - Zulassungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Barbarossastr. 16-24

    63571 Gelnhausen

    Postanschrift

    Postfach 1465

    63569 Gelnhausen

    Hausanschrift

    Dörnigheimerstr 1

    63452 Hanau

    (Telefon: 06181 292-22637, Fax: 06181 292-22608, Info: Dienstag Annahmeschluss: 17:30 Uhr / Öffnungszeiten an den langen Dienstleistungstagen können abweichen, wenn diese direkt vor einem Feiertag liegen. In diesen Fällen informieren Sie sich bitte unter www.mkk.de)

    Hausanschrift

    Am Elmacker 2

    36381 Schlüchtern

    (Telefon: 06051 85-14240, Fax: 06051 85-14242)

    Hausanschrift

    Im Niederfeld

    63589 Linsengericht

    (Telefon: 06051 85-14240, Fax: 06051 85- 14242, Info: Donnerstag Annahmeschluss: 17:30 Uhr / Öffnungszeiten an den langen Dienstleistungstagen können abweichen, wenn diese direkt vor einem Feiertag liegen. In diesen Fällen informieren Sie sich bitte unter www.mkk.de)

    Öffnungszeiten

    Hanau:
    Montag 7.00 - 13.00 Uhr
    Dienstag 10.00 - 18.00 Uhr
    Mittwoch 7.00 - 13.00 Uhr
    Donnerstag 7.00 - 13.00 Uhr
    Freitag 7.00 - 11.30 Uhr

    Linsengericht:
    Montag 7.00 - 13.00 Uhr
    Dienstag 7.00 - 13.00 Uhr
    Mittwoch 7.00 - 13.00 Uhr
    Donnerstag 10.00 - 18.00 Uhr
    Freitag 7.00 - 11.30 Uhr

    Schlüchtern:
    Montag 7.30 - 12.00 Uhr
    Dienstag 7.30 - 12.00 Uhr
    Mittwoch 7.30 - 12.00 Uhr
    Donnerstag 7.30 - 12.00 Uhr
    Freitag 7.30 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadtverwaltung Bad Orb

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 2

    63619 Bad Orb

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Burgring P 5
    Anzahl der Stellplätze: 15
    Gebührenpflichtig

    Behindertenparkplatz: Frankfurter Straße 2 -Hof-
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte nutzen Sie die Terminvereinbarung!

    Montag - Freitag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
    Donnerstag 14.00 Uhr - 17.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06052 86-0

    Telefax: 06052 86-110

    E-Mail: stadt@bad-orb.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Bad Orb

    Empfänger: Stadt Bad Orb

    IBAN: DE82 5075 0094 0001 0001 71

    BIC: HELADEF1GEL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Gelnhausen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein),

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief),

    • bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug,

    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.

    Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.

    Zusätzlich bei technischen Änderungen:

    • gegebenenfalls Gutachten einer/eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Technischen Dienstes oder einer Abnahmebestätigung einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation,

    • gegebenenfalls Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers,

    • Nachweis über die Hauptuntersuchung,

    • bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich eine neue elektronische Versicherungsbestätigung.

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: Ja

    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Im Falle von technischen Änderungen müssen die erforderlichen Gutachten vorgelegt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach dem Eintritt der Änderung in Ihren Personendaten oder den technischen Angaben zum Fahrzeug geben Sie die zu ändernden Daten mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde an. Dort wird Ihnen gegebenenfalls eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgehändigt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH am 30.09.2021

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    KFZ Brief, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Kfz-Brief, Bescheinigung, Fahrzeug, Zulassung, Verkehr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)