Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
Haben sich Fahrzeugdaten oder Fahrzeughalterdaten für Ihr Fahrzeug geändert, müssen Sie dies Ihrer Zulassungsbehörde melden.
Beschreibung
Ändern sich die Halterdaten oder Fahrzeugdaten Ihres Fahrzeugs, müssen Sie dies Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde mitteilen. Dies gilt für:
- Pkw
- Lkw
- Motorrad
- Kraftomnibusse
- Anhänger
Halterdaten ändern sich, wenn Sie Ihren Namen ändern, zum Beispiel, wenn Sie heiraten. Auch wenn Sie umziehen, müssen Sie die Änderung Ihrer Anschrift der Zulassungsbehörde mitteilen.
Fahrzeugdaten beziehungsweise technische Daten, ändern sich zum Beispiel bei:
- Änderung der Fahrzeugklasse
- Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle
- Erhöhung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
- Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnis- oder zulassungsrelevant ist
- Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stütz- oder der Anhängelast
- Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern
- Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
- Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken
Je nach Änderung stellt die Zulassungsbehörde Ihnen
- neue Zulassungspapiere und
- bei einem Kennzeichenwechsel neue Stempelplaketten für Ihr Fahrzeug aus.
Sie können Ihre Zulassungsbehörde persönlich aufsuchen oder eine Vertretung beauftragen.
Online-Dienst
i-Kfz Online-Zulassung / Ummeldung (Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung u. Adressänderung)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei mehreren Wohnungen nach dem Ort der Hauptwohnung) sowie bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz nach dem Sitz oder dem Ort der beteiligten Niederlassung.
Ansprechpartner
Main-Kinzig-Kreis - Amt für Sicherheit, Ordnung, Migration und Integration - Zulassungsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Barbarossastr. 16-24
63571 Gelnhausen
Postanschrift
Postfach 1465
63569 Gelnhausen
Hausanschrift
(Telefon: 06181 292-22637, Fax: 06181 292-22608, Info: Dienstag Annahmeschluss: 17:30 Uhr / Öffnungszeiten an den langen Dienstleistungstagen können abweichen, wenn diese direkt vor einem Feiertag liegen. In diesen Fällen informieren Sie sich bitte unter www.mkk.de)
Dörnigheimerstr 1
63452 Hanau
Hausanschrift
(Telefon: 06051 85-14240, Fax: 06051 85-14242)
Am Elmacker 2
36381 Schlüchtern
Hausanschrift
(Telefon: 06051 85-14240, Fax: 06051 85- 14242, Info: Donnerstag Annahmeschluss: 17:30 Uhr / Öffnungszeiten an den langen Dienstleistungstagen können abweichen, wenn diese direkt vor einem Feiertag liegen. In diesen Fällen informieren Sie sich bitte unter www.mkk.de)
Im Niederfeld
63589 Linsengericht
Öffnungszeiten
Hanau:
Montag 7.00 - 13.00 Uhr
Dienstag 10.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 7.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag 7.00 - 13.00 Uhr
Freitag 7.00 - 11.30 Uhr
Linsengericht:
Montag 7.00 - 13.00 Uhr
Dienstag 7.00 - 13.00 Uhr
Mittwoch 7.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag 10.00 - 18.00 Uhr
Freitag 7.00 - 11.30 Uhr
Schlüchtern:
Montag 7.30 - 12.00 Uhr
Dienstag 7.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch 7.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 7.30 - 12.00 Uhr
Freitag 7.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Stadtverwaltung Bad Orb
Adresse
Hausanschrift
Frankfurter Straße 2
63619 Bad Orb
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Burgring P 5
Anzahl der Stellplätze: 15
Gebührenpflichtig
Behindertenparkplatz: Frankfurter Straße 2 -Hof-
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte nutzen Sie die Terminvereinbarung!
Montag - Freitag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadt Bad Orb
Empfänger: Stadt Bad Orb
IBAN: DE82 5075 0094 0001 0001 71
BIC: HELADEF1GEL
Bankinstitut: Kreissparkasse Gelnhausen
Voraussetzungen
- Ihre Halterdaten oder Fahrzeugdaten haben sich geändert.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5,00 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
In Hessen entfällt im Bereich der Fahrzeugzulassung ein Widerspruchsverfahren. Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht ist möglich.
Kosten
Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neuen Kennzeichens – mit und ohne Halterwechsel. Diese Gebühr erhöht sich für einen Plakettenträger für Prüfplaketten um 0,30 EUR.: Verwaltungsgebühr 27,10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens bei Halterwechsel: Verwaltungsgebühr 24,20 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens bei Halterwechsel über eine internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz-Portal): Verwaltungsgebühr 10,40 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens mit und ohne Halterwechsel: Verwaltungsgebühr 26,30 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens – mit und ohne Halterwechsel über eine internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz-Portal): Verwaltungsgebühr 9,90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und Zuteilung eines neuen Kennzeichens bei Halterwechsel: Verwaltungsgebühr 26,20 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und Zuteilung eines neuen Kennzeichens bei Halterwechsel über ein i-Kfz-Portal. Diese Gebühr erhöht sich für einen Plakettenträger für Prüfplaketten um 0,30 EUR.: Verwaltungsgebühr 12,40 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 17.03.2026
Stichwörter
Adressänderung, Halterwechsel, Wohnungsummeldung, Kraftfahrt, Fahrzeug umschreiben, Kfz zulassen, Änderung Abgaswerte, Änderung Stützlast, Motorrad umschreiben, KFZ ummelden, Anhänger umschreiben, Fahrzeug Namensänderung, Fahrzeug ummelden, Änderung Gesamtmasse, Änderung Anhängelast, Pkw umschreiben, Änderung Fahrzeug, Fahrzeug Umzug, Änderung Technikdaten, Anhänger ummelden, Änderung Kraftstoffart, Änderung Achslasten, Motorrad ummelden, Änderung Fahrzeugklasse, Änderung Zulassungsbescheinigung, Änderung Fahrzeugbrief, Kfz umschreiben, Fahrzeughalter Wechsel, Pkw ummelden, Änderung Fahrzeugpapiere, Besitzerwechsel, Änderung Hubraum, Änderung Höchstgeschwindigkeit, Änderung Fahrzeugschein, Kfz-Zulassung, Kfz, Fahrzeug, Pkw, Personenkraftwagen