Mitteilung von Änderungen von Fahrzeugdaten oder Halterdaten Entgegennahme
    99036042261000

    Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern

    Haben sich Fahrzeugdaten oder Fahrzeughalterdaten für Ihr Fahrzeug geändert, müssen Sie dies Ihrer Zulassungsbehörde melden.

    Beschreibung

    Ändern sich die Halterdaten oder Fahrzeugdaten Ihres Fahrzeugs, müssen Sie dies Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde mitteilen. Dies gilt für:

    • Pkw
    • Lkw
    • Motorrad
    • Kraftomnibusse
    • Anhänger

    Halterdaten ändern sich, wenn Sie Ihren Namen ändern, zum Beispiel, wenn Sie heiraten. Auch wenn Sie umziehen, müssen Sie die Änderung Ihrer Anschrift der Zulassungsbehörde mitteilen.

    Fahrzeugdaten beziehungsweise technische Daten, ändern sich zum Beispiel bei: 

    • Änderung der Fahrzeugklasse
    • Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle
    • Erhöhung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
    • Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnis- oder zulassungsrelevant ist
    • Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stütz- oder der Anhängelast
    • Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern
    • Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
    • Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken

    Je nach Änderung stellt die Zulassungsbehörde Ihnen 

    • neue Zulassungspapiere und 
    • bei einem Kennzeichenwechsel neue Stempelplaketten für Ihr Fahrzeug aus.

    Sie können Ihre Zulassungsbehörde persönlich aufsuchen oder eine Vertretung beauftragen.

    Online-Dienst

    Kfz Online Portal

    ID: L100001_391908839

    Beschreibung

    Wunschkennzeichen, Zufallskennzeichen und Status der Zulassungsbescheinigung Teil 2 Abfrage, KFZ Online Portal

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 01.08.2023
    Technisch geändert am 15.04.2026

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019

    zuständige Stelle

    Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei mehreren Wohnungen nach dem Ort der Hauptwohnung) sowie bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz nach dem Sitz oder dem Ort der beteiligten Niederlassung.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Dieburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Jägertorstraße 207
    64289 Darmstadt

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Frankfurter Str. 115
    64807 Dieburg

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 12.00 bis 16.00 Uhr

    Dienstag und Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 12.45 bis 16.45 Uhr

    Mittwoch 8.00 bis12.00 Uhr

    Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr und 12.45 bis 14.00 Uhr

    Samstag 8.15 bis 12.45 Uhr (nur eingeschränkter Service)

    Telefonische Sprechzeiten unter 06151 881-2482: Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06151 881-2482

    E-Mail: kfz-zulassung@ladadi.de

    Internet

    Formulare

    Weitere Informationen

    Online-Terminvergabe

    Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5

    Zahlungsoptionen: nur bargeldlose Zahlung möglich

    In den Zulassungsstellen ist keine Bargeldzahlung möglich. Es stehen EC Kartenzahlung sowie Debit-/Kreditkarte, Google und Apple Pay Zahlung zur Verfügung.

    Anfragen/Rückfragen 

    Fachliche oder organisatorische Anfragen können jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Das E-Mail Postfach wird zentral während der allgemeinen Behördenzeiten verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung. Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar.

    Stichwörter

    Fahrzeugzulassung, KFZ Zulassungssstelle, KFZ Zulassungsstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Groß-Umstadt

    Beschreibung

    Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar

    Adresse

    Hausanschrift

    Jägertorstraße 207
    64289 Darmstadt

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Saint-Péray-Str. 11
    64823 Groß-Umstadt

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag und Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 12:45 bis 14 Uhr
    Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 17:00 Uhr
    Freitag: 7 bis 12 Uhr

    Telefonische Sprechzeiten unter 06151 881-2482: Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr



    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Weitere Informationen

    Online-Terminvergabe

    Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5

    Zahlungsoptionen: nur bargeldlose Zahlung möglich

    In den Zulassungsstellen ist keine Bargeldzahlung möglich. Es stehen EC Kartenzahlung sowie Debit-/Kreditkarte, Google und Apple Pay Zahlung zur Verfügung.

    Anfragen/Rückfragen 

    Fachliche oder organisatorische Anfragen können jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Das E-Mail Postfach wird zentral während der allgemeinen Behördenzeiten verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung. Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Ober-Ramstadt

    Beschreibung

    Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar

    Adresse

    Hausanschrift

    Jägertorstraße 207
    64289 Darmstadt

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Darmstädter Str. 66-68
    64368 Ober-Ramstadt

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag: 7.30 bis 12 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
    Mittwoch: 7.30 bis 12 Uhr und 13.00 bis 17 Uhr
    Freitag: 7.30 bis 12.30 Uhr

    Telefonische Sprechzeiten unter 06151 881-2482: Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Weitere Informationen

    Online-Terminvergabe

    Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5

    Zahlungsoptionen: nur bargeldlose Zahlung möglich

    In den Zulassungsstellen ist keine Bargeldzahlung möglich. Es stehen EC Kartenzahlung sowie Debit-/Kreditkarte, Google und Apple Pay Zahlung zur Verfügung.

    Anfragen/Rückfragen 

    Fachliche oder organisatorische Anfragen können jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Das E-Mail Postfach wird zentral während der allgemeinen Behördenzeiten verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung. Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Weiterstadt

    Beschreibung

    Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar

    Adresse

    Hausanschrift

    Jägertorstraße 207
    64289 Darmstadt

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    (Loop 5, Parkdeck E, Zugang Mitte)
    Gutenbergstraße 5
    64331 Weiterstadt

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag und Mittwoch 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr
    Dienstag und Donnerstag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 14.30 Uhr
    Freitag von 7.00 bis 12.00 Uhr

    Telefonische Sprechzeiten unter 06151 881-2482: Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Weitere Informationen

    Online-Terminvergabe

    Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5

    Zahlungsoptionen: nur bargeldlose Zahlung möglich

    In den Zulassungsstellen ist keine Bargeldzahlung möglich. Es stehen EC Kartenzahlung sowie Debit-/Kreditkarte, Google und Apple Pay Zahlung zur Verfügung.

    Anfragen/Rückfragen 

    Fachliche oder organisatorische Anfragen können jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Das E-Mail Postfach wird zentral während der allgemeinen Behördenzeiten verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung. Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Ihre Halterdaten oder Fahrzeugdaten haben sich geändert. 
    • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5,00 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    In Hessen entfällt im Bereich der Fahrzeugzulassung ein Widerspruchsverfahren. Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht ist möglich.

    Kosten

    Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neuen Kennzeichens – mit und ohne Halterwechsel. Diese Gebühr erhöht sich für einen Plakettenträger für Prüfplaketten um 0,30 EUR.: Verwaltungsgebühr 27,10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens bei Halterwechsel: Verwaltungsgebühr 24,20 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens bei Halterwechsel über eine internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz-Portal): Verwaltungsgebühr 10,40 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens mit und ohne Halterwechsel: Verwaltungsgebühr 26,30 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens – mit und ohne Halterwechsel über eine internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz-Portal): Verwaltungsgebühr 9,90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und Zuteilung eines neuen Kennzeichens bei Halterwechsel: Verwaltungsgebühr 26,20 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und Zuteilung eines neuen Kennzeichens bei Halterwechsel über ein i-Kfz-Portal. Diese Gebühr erhöht sich für einen Plakettenträger für Prüfplaketten um 0,30 EUR.: Verwaltungsgebühr 12,40 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 17.03.2026

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2008
    Technisch geändert am 19.03.2026

    Stichwörter

    Adressänderung, Halterwechsel, Wohnungsummeldung, Kraftfahrt, Fahrzeug umschreiben, Kfz zulassen, Änderung Abgaswerte, Änderung Stützlast, Motorrad umschreiben, KFZ ummelden, Anhänger umschreiben, Fahrzeug Namensänderung, Fahrzeug ummelden, Änderung Gesamtmasse, Änderung Anhängelast, Pkw umschreiben, Änderung Fahrzeug, Fahrzeug Umzug, Änderung Technikdaten, Anhänger ummelden, Änderung Kraftstoffart, Änderung Achslasten, Motorrad ummelden, Änderung Fahrzeugklasse, Änderung Zulassungsbescheinigung, Änderung Fahrzeugbrief, Kfz umschreiben, Fahrzeughalter Wechsel, Pkw ummelden, Änderung Fahrzeugpapiere, Besitzerwechsel, Änderung Hubraum, Änderung Höchstgeschwindigkeit, Änderung Fahrzeugschein, Kfz-Zulassung, Kfz, Fahrzeug, Pkw, Personenkraftwagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019