Mietspiegel erhalten und durchsehen
Informationen zu der ortsüblichen Vergleichsmiete in Ihrer Umgebung finden Sie im Mietspiegel, wenn ein solcher für Ihre Stadt oder Gemeinde vorliegt.
Beschreibung
Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in Ihrer Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte,
- ob eine Mieterhöhung berechtigt ist,
- ob die Miethöhe bei Mietbeginn zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
- ob die Miete grundsätzlich angemessen ist.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen
- einfachen Mietspiegeln
- und qualifizierten Mietspiegeln.
Der einfache Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Diese wird aus den Mieten gebildet, die in den letzten 6 Jahren anlässlich einer Neuvermietung oder durch Mieterhöhung neu festgesetzt wurden. Dabei fließen Mieten von mietpreisgebundenen Wohnungen nicht in die Vergleichsmiete ein.
Damit eine derartige Übersicht tatsächlich auch als Mietspiegel gilt, muss sie von der zuständigen Behörde, das sind in der Regel die Gemeinden, oder von den Interessenvertretungen der Vermietenden und der Mietenden gemeinsam erstellt oder anerkannt werden.
Ein qualifizierter Mietspiegel muss darüber hinaus so erstellt werden, dass er anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen folgt. Einem qualifizierten Mietspiegel kommt im Streitfall eine höhere Beweiskraft zu als einem einfachen.
Die Mietspiegelmiete wird je Quadratmeter ausgewiesen. Sie fällt unterschiedlich hoch aus, je nachdem,
- wo eine Wohnung liegt und
- wie groß,
- alt,
- energetisch saniert
- oder luxuriös ausgestattet sie ist.
Hinsichtlich der Ausstattung der Wohnung spielen etwa eine Rolle:
- Doppelglasfenster,
- Strukturheizkörper oder
- Parkettboden.
Städte oder Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind gesetzlich verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen.
Seit dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei online verfügbar.
Einfache Mietspiegel sollten in der Regel im Abstand von 2 Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden. Bei qualifizierten Mietspiegeln ist eine Fortschreibung im Abstand von 2 Jahren und eine Neuerstellung alle 4 Jahre vorgeschrieben.
Hinweise für Frankfurt am Main: Mietspiegel
Online-Dienste
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Mietspiegel-Rechner 2020 der Stadt Frankfurt am Main
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Ansprechpartner
Amt für Wohnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Während der Gebäudeöffnungszeiten können Sie Anträge, Formulare und Informationsmaterialien an der Pforte erhalten. Anträge und Dokumente können Sie in den Briefkasten des Amtes VOR dem Haupteingang auf der linken Seite werfen. Während der Gebäudeöffnungszeiten können Sie diese auch an der Pforte abgeben.
Sie können telefonisch oder per E-Mail einen persönlichen Vorsprachetermin vereinbaren.
Das Gebäude ist zu folgenden Uhrzeiten geöffnet:
Mo - Mi 06:00 - 17:00 Uhr
Do 06:00 - 18:00 Uhr
Fr 06:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 69 212-34742(Allgemeine Auskünfte)
E-Mail: info.amt64@stadt-frankfurt.de
Internet
Mietspiegel
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Mi 10:00 - 14:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 69 212-77088(Telefon-Beratung zum Mietspiegel)
E-Mail: mietspiegel@stadt-frankfurt.de
Internet
Voraussetzungen
Mietspiegel können in der Regel ohne weitere Voraussetzungen eingesehen werden.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich in der Stadt oder Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.
Kosten
Seit dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei online verfügbar.
Hinweise für Frankfurt am Main: Mietspiegel
Die PDF der Mietspiegelbroschüre ist auf den Seiten der Stadt Frankfurt abrufbar (https://frankfurt.de/mietspiegel). Die gedruckte Frankfurter Mietspiegel-Broschüre kann auch mit Bestellformular im Internet (siehe Online-Dienste) oder telefonisch unter +49 (0)69 212 33538 gegen Rechnung bestellt werden. Zur Schutzgebühr (3,00 EUR) kommen Versandkosten hinzu. Die gedruckte Frankfurter Mietspiegel-Broschüre ist zudem bei folgenden Stellen gegen Schutzgebühr (3,00 EUR) erhältlich: – Buch- und Zeitschriftenhandel – Tourist Information Römer (Römerberg 27, 60311 Frankfurt) – Bürgerämter – ausgewählte Mieter:innen- und Vermieter:innen-Vereine: Gebühr 3,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) am 08.07.2024
Stichwörter
ortsübliche Vergleichsmiete, Mietenspiegel, Neuvertragsmiete, Wohnraum, Wohnungsgröße, Marktmiete, Wohnungsmiete, Wohnung, Mietpreis, Mieterhöhung