Straßenbeleuchtung: Störung melden
Beschreibung
Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an
- den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
- die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).
Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.
Tipp:
In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Schmitten - Bauverwaltung (allgemein)
Beschreibung
Adresse
Postanschrift
Parkstraße 2
61389 Schmitten
Öffnungszeiten
montags bis freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr
donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr
Anrufe wegen Gleitzeit bitte möglichst zwischen: 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Dipl. Ing. FH Petra Sahlbach
Postanschrift
Parkstraße 2
61389 Schmitten
Fax: +49 6084 4645
Telefon Festnetz: +49 6084 4642
E-Mail: sahlbach@schmitten.de
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012
Stichwörter
Straßenbeleuchtung, Straßenlampen, Verkehrssicherheit, Laternen, Lampen, Straßenbeleuchtungsstörung