Störung der Straßenbeleuchtung Behebung

    Straßenbeleuchtung: Störung melden

    Beschreibung

    Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an

    • den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
    • die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).

    Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.

    Tipp:

    In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Schmitten - Bauverwaltung (allgemein)

    Beschreibung

    Adresse

    Postanschrift

    Parkstraße 2

    61389 Schmitten

    Öffnungszeiten

    montags bis freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr
     donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr
    Anrufe wegen Gleitzeit bitte möglichst zwischen:  8.30 bis 12.00 Uhr  und 13.30 bis 15.00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 14.08.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Straßenbeleuchtung, Straßenlampen, Verkehrssicherheit, Laternen, Lampen, Straßenbeleuchtungsstörung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English