Gemeinde Schmitten - Bauverwaltung (allgemein)
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Parkstraße 2
61389 Schmitten
Öffnungszeiten
montags bis freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr
donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr
Anrufe wegen Gleitzeit bitte möglichst zwischen: 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr
Kontakt
Zuständigkeit für
Schmitten im Taunus (Landkreis Hochtaunuskreis, Hessen)
- Bauen: Abweichung/Ausnahme/Befreiung
- Bauvoranfrage stellen
- Bestattung
- Erschließungsbeitrag zahlen
- GAK-Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung beantragen
- Grundstückserwerb
- Grundstücksteilung, Teilungsgenehmigung
- Hausnummernvergabe
- Planfeststellung
- Spielplätze
- Straßenbeleuchtung: Störung melden
- Winterdienst / Räum- und Streupflicht