Störung der Straßenbeleuchtung Behebung

    Straßenbeleuchtung: Störung melden

    Beschreibung

    Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an

    • den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
    • die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).

    Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.

    Online-Dienst

    Mängelmelder

    ID: L100001_382362725

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 26.10.2022

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.

    Tipp:

    In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.

    Hinweise für Otzberg: Spezielle Hinweise für Gemeinde Otzberg

    Das Straßenbeleuchtungsnetz wird von einem Vertragspartner der Gemeinde betreut.
    Sie können Störungen und Ausfälle direkt an den Vertragspartner melden. Nutzen Sie hierzu den Mängelmelder der e-netz Südhessen AG unter:

    https://www.e-netz-suedhessen.de/privatkunden/formular-center/maengelmelder-strassenbeleuchtung/  

    Das Straßenbeleuchtungsnetz wird von einem Vertragspartner der Gemeinde betreut.
    Sie können Störungen und Ausfälle direkt an den Vertragspartner melden. Nutzen Sie hierzu den Mängelmelder der e-netz Südhessen AG unter:

    https://www.e-netz-suedhessen.de/privatkunden/formular-center/maengelmelder-strassenbeleuchtung/  

    Ansprechpartner

    Gemeinde Otzberg - Baurecht und Bauverwaltung

    Adresse

    Besucheranschrift

    Raiffeisenstraße 4

    Postfach

    64853 Otzberg

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.       08.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Mi.                 16.00 Uhr - 18.30 Uhr

    Fr.                   09.00 Uhr - 11.00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Straßenbeleuchtung, Verkehrssicherheit, Straßenbeleuchtungsstörung, Lampen, Laternen, Straßenlampen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019