Ratten melden
Beschreibung
Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.
Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:
- Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
- Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
- Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte schriftlich an das Ordnungsamt.
- Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
Online-Dienst
Mängelmelder
Online erledigen
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Identifizierung
- keine Identifizierung
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
Ansprechpartner
Stadt Pohlheim - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: 21
Gebührenfrei
Frauenparkplatz: 3
Gebührenfrei
Parkplatz: 2 (E-Ladesäule)
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Weitere Termine nach Vereinbarung – mittwochs geschlossen.
Kontakt
Telefax: 06403 606-459
E-Mail: ordnungsamt@pohlheim.de
Kontaktperson
Frau Isabella Dörr (Sachbearbeitung)
Telefon Festnetz: 06403 606-454
E-Mail: isabella.doerr@pohlheim.de
Frau Heike Kuhl (Sachbearbeitung)
Telefon Festnetz: 06403 606-455
E-Mail: heike.kuhl@pohlheim.de
Herr Lutz Müller (Sachbearbeitung)
Telefon Festnetz: 06403 606-452
E-Mail: lutz.mueller@pohlheim.de
Frau Katja Rebstock (Sachbearbeitung)
Telefon Festnetz: 06403 606-451
E-Mail: katja.rebstock@pohlheim.de
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung, Überweisung
Weitere Informationen
Kosten
Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Ratten, Nagetiere, Ratte, Wanderratte, Hausratte, Hygiene, Ungeziefer, Nagetier