Wahlhelfer
Beschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.
Ansprechpartner
Stadt Frankenberg - Wahlen
Adresse
Postanschrift
Obermarkt 7-13
Postfach
35066 Frankenberg (Eder)
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag:
8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
8:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06451 505-0
Telefax: 06451 505-100
Kontaktperson
Frau Gabriele Glaßl
Postanschrift
Obermarkt 7-13
35066 Frankenberg (Eder)
Fax: 06451 505-100
E-Mail: glassl.gabriele@frankenberg.de
Telefon Festnetz: 06451 505-191
Frau Andrea Kirschner
Postanschrift
Obermarkt 7-13
35066 Frankenberg (Eder)
Fax: 06451 505-100
Telefon Festnetz: 06451 505-191
E-Mail: kirschner.andrea@frankenberg.de
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Europawahlgesetz (EuWG) – - in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
§§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)
§§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
§§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)
§§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
§§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)
§§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
§ 4 Kommunalwahlordnung (KWO)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016
Stichwörter
Ehrenamt, Wahllokal, Bundestagswahl, Wahlleiter, Wahlvorstand, Wahlhelfer, Landtagswahl, Stimmzettel, Europawahl, Kommunalwahl