Wahlhelfer
Beschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Hinweise für Fulda: Wahlhelfer
WahlheferInnen in Fulda - Wir brauchen Sie!
Worum geht es?
Die Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme aller Bürgerinnen und Bürger am politischen Prozess. Wahlen sind ein Grundbestandteil. Die Durchführung einer Wahl ist jedoch nur mit einer Vielzahl ehrenamtlicher HelferInnen möglich. In Fulda werden bei jeder Wahl bis zu 750 WahlhelferInnen in 80 Wahlbezirken benötigt. Viele engagieren sich bereits seit Jahren.
Machen auch Sie mit, und helfen Sie bei der bevorstehenden Europawahl am 25. Mai 2014 und erfahren Sie Demokratie "hautnah"!
Was ist ein Wahlvorstand?
Jeder Wahlvorstand besteht aus 7 bis 9 Mitgliedern.
- 1 WahlvorsteherIn der/die die Tätigkeit des Wahlvorstandes leitet und die Aufgaben auf die übrigen Mitglieder verteilt
- 1 stellv. WahlvorsteherIn
- 1 SchriftführerIn, verantwortlich für die Erstellung der Wahlniederschrift
- 1 stellv. SchriftführerIn
- 3-5 BeisitzerInnen die u.a. folgende Aufgaben haben: Ausgabe der Stimmzettel, Unterstütztung bei der Auszählung und die gemeinsame ERmittlung des Wahlergebnisses
Unserer Wahlhelfer werden bestmöglich auf den Wahltag vorbereitet. Je nach Funktion erhalten Sie für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit ein Erfrischungsgeld von 25,00 Euro bis zu 35,00 Euro. Gerne können Sie auch zusammen mit Freunden oder im Verein ein Wahllokal übernehmen. Sprechen Sie uns auf Ihre Wünsche an!
Der Wahltag
Alle Wahllokale sind von 08:00 - 18:00 Uhr durchgehend geöffnet. Die Mitglieder des Wahlvorstandes können sich tagsüber ablösen. Es müssen stets mindestens 3 MitgliederInnen des Wahlvorstandes anwesend sein. Die Einsatzzeit wird mit dem/der WahlvorsteherIn abgestimmt. Ab 18:00 Uhr zählen alle Mitglieder des Wahlvorstandes gemeinsam die Stimmen aus.
WahlheferInnen in Fulda - Wir brauchen Sie!
Worum geht es?
Die Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme aller Bürgerinnen und Bürger am politischen Prozess. Wahlen sind ein Grundbestandteil. Die Durchführung einer Wahl ist jedoch nur mit einer Vielzahl ehrenamtlicher HelferInnen möglich. In Fulda werden bei jeder Wahl bis zu 750 WahlhelferInnen in 80 Wahlbezirken benötigt. Viele engagieren sich bereits seit Jahren.
Machen auch Sie mit, und helfen Sie bei der bevorstehenden Europawahl am 25. Mai 2014 und erfahren Sie Demokratie "hautnah"!
Was ist ein Wahlvorstand?
Jeder Wahlvorstand besteht aus 7 bis 9 Mitgliedern.
- 1 WahlvorsteherIn der/die die Tätigkeit des Wahlvorstandes leitet und die Aufgaben auf die übrigen Mitglieder verteilt
- 1 stellv. WahlvorsteherIn
- 1 SchriftführerIn, verantwortlich für die Erstellung der Wahlniederschrift
- 1 stellv. SchriftführerIn
- 3-5 BeisitzerInnen die u.a. folgende Aufgaben haben: Ausgabe der Stimmzettel, Unterstütztung bei der Auszählung und die gemeinsame ERmittlung des Wahlergebnisses
Unserer Wahlhelfer werden bestmöglich auf den Wahltag vorbereitet. Je nach Funktion erhalten Sie für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit ein Erfrischungsgeld von 25,00 Euro bis zu 35,00 Euro. Gerne können Sie auch zusammen mit Freunden oder im Verein ein Wahllokal übernehmen. Sprechen Sie uns auf Ihre Wünsche an!
Der Wahltag
Alle Wahllokale sind von 08:00 - 18:00 Uhr durchgehend geöffnet. Die Mitglieder des Wahlvorstandes können sich tagsüber ablösen. Es müssen stets mindestens 3 MitgliederInnen des Wahlvorstandes anwesend sein. Die Einsatzzeit wird mit dem/der WahlvorsteherIn abgestimmt. Ab 18:00 Uhr zählen alle Mitglieder des Wahlvorstandes gemeinsam die Stimmen aus.
Online-Dienst
Wahlhelfer werden
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.
Hinweise für Fulda: Wahlhelfer
- Email: wahlhelfer(at)fulda.de
- Telefon: 0661/102 3344
- Fax: 0661/102 2194
- Unser Onlineformular im nächsten Absatz!
Gerne bieten wir Ihnen auch ein persönliches Gespräch an. Sie erhalten in jedem Fall eine persönliche Einberufung mit weiteren Informationen. Grundsätzlich ist die Wahlberechtigung am Wahltag Voraussetzung.
- Email: wahlhelfer(at)fulda.de
- Telefon: 0661/102 3344
- Fax: 0661/102 2194
- Unser Onlineformular im nächsten Absatz!
Gerne bieten wir Ihnen auch ein persönliches Gespräch an. Sie erhalten in jedem Fall eine persönliche Einberufung mit weiteren Informationen. Grundsätzlich ist die Wahlberechtigung am Wahltag Voraussetzung.
Ansprechpartner
Stadt Fulda
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz Stadtschloss - Q-Park
Anzahl der Stellplätze: 300
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 2052
36010 Fulda
Öffnungszeiten
montags bis freitags - 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr montags, dienstags, donnerstags - 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Das Bürgerbüro hat zusätzlich samstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Stadt Fulda - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz Stadtschloss - Q-Park
Anzahl der Stellplätze: 300
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 2052
36010 Fulda
Öffnungszeiten
- montags: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr dienstags: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr mittwochs: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr donnerstags: 08:00 bis 18:00 Uhr freitags: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr samstags: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Terminvereinbarung (externe Seite)
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Europawahlgesetz (EuWG) – - in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
§§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)
§§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
§§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)
§§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
§§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)
§§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
§ 4 Kommunalwahlordnung (KWO)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016
Stichwörter
Ehrenamt, Wahllokal, Bundestagswahl, Wahlleiter, Wahlvorstand, Wahlhelfer, Landtagswahl, Stimmzettel, Europawahl, Kommunalwahl