Wahlhelfer
Beschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Online-Dienst
Wahlhelferin oder Wahlhelfer (Meldung)
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Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.
Hinweise für Herborn: Wahlhelfer
Wahlleiter:
Herr Stephan Göbel
Tel.: 02772 708 204
eMail: s.goebel@herborn.de
stellvertr. Wahlleiter
Herr Marco Klingelhöfer
Tel.: 02772 708 245
eMail: m.klingelhoefer@herborn.de
Wahlleiter:
Herr Stephan Göbel
Tel.: 02772 708 204
eMail: s.goebel@herborn.de
stellvertr. Wahlleiter
Herr Marco Klingelhöfer
Tel.: 02772 708 245
eMail: m.klingelhoefer@herborn.de
Ansprechpartner
Fachdienst - Allgemeine Verwaltung und Gebäudeservice
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: weitere Parkplätze befinden sich im Umkreis des Rathauses
Behindertenparkplatz: Direkt vom dem Eingang des Rathauses
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkmöglichkeiten vor dem Rathaus im Bereich der Turmstraße
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: VLD
Linien:- Bus: Linie Linie 403 - Haltestelle Leonhardsturm
- Bus: Linie Linie 500 - Haltestelle Leonhardsturm
- Bus: Linie Linie 502 - Haltestelle Leonhardsturm
- Bus: Linie Linie 503 - Haltestelle Leonhardsturm
- Bus: Linie Linie 510 - Haltestelle Leonhardsturm
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Stadtverwaltung
Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 UhrMontag und Dienstag:
13:00 - 16:00 UhrMittwoch:
07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)Donnerstag:
13:00 - 18:00 Uhr - Barkasse
Montag:
08:00 bis 12:00 UhrDonnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 UhrUm Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Magistrat der Stadt Herborn
Empfänger: Magistrat der Stadt Herborn
IBAN: DE86 5165 0045 0000 0336 47
BIC: HELADEF1DIL
Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Europawahlgesetz (EuWG) – - in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
§§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)
§§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
§§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)
§§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
§§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)
§§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
§ 4 Kommunalwahlordnung (KWO)
Verfahrensablauf
Hinweise für Herborn: Wahlhelfer
Wenn Sie sich für die Tätigkeit als Wahlhelfer interessieren melden Sie sich bitte deim Wahlleiter oder stellvertr. Wahlleiter der Stadt Herborn. Für die Tätigkeit erhalten Sie ein Erfrischungsgeld von 33,00 € pro Tag.
Wenn Sie sich für die Tätigkeit als Wahlhelfer interessieren melden Sie sich bitte deim Wahlleiter oder stellvertr. Wahlleiter der Stadt Herborn. Für die Tätigkeit erhalten Sie ein Erfrischungsgeld von 33,00 € pro Tag.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016
Stichwörter
Ehrenamt, Wahllokal, Bundestagswahl, Wahlleiter, Wahlvorstand, Wahlhelfer, Landtagswahl, Stimmzettel, Europawahl, Kommunalwahl