Wahlhelfer
Beschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Hinweise für Lorch: Spezielle Hinweise für Stadt Lorch
Das Ehrenamt können nur wahlberechtigte Lorcherinnen und Lorcher wahrnehmen.
Sie brauchen keine Vorkenntnisse zur Ausübung des Wahlehrenamtes. Die Wahlhelfenden erhalten ein Merkblatt sowie eine Präsentation zur Vorbereitung auf die Wahldurchführung.
Die Anmeldung als Wahlhelfer über: "Online-Anmeldung zum Wahlhelfer" erfolgt freiwillig. Es besteht keine Verpflichtung, bei einer Anmeldung zukünftig bei jeder Wahl zu helfen. Für Ihre Wahlhelfertätigkeit erhalten Sie am Wahltag eine Aufwandsentschädigung je nach Aufgabe.
Der Dienst wird in Schichten eingeteilt, sodass niemand den ganzen Tag im Einsatz sein muss.
Gerne berücksichtigen wir auch Ihre Wünsche bzgl. Einsatzort und Wahlhelfertätigkeit.
Das Ehrenamt können nur wahlberechtigte Lorcherinnen und Lorcher wahrnehmen.
Sie brauchen keine Vorkenntnisse zur Ausübung des Wahlehrenamtes. Die Wahlhelfenden erhalten ein Merkblatt sowie eine Präsentation zur Vorbereitung auf die Wahldurchführung.
Die Anmeldung als Wahlhelfer über: "Online-Anmeldung zum Wahlhelfer" erfolgt freiwillig. Es besteht keine Verpflichtung, bei einer Anmeldung zukünftig bei jeder Wahl zu helfen. Für Ihre Wahlhelfertätigkeit erhalten Sie am Wahltag eine Aufwandsentschädigung je nach Aufgabe.
Der Dienst wird in Schichten eingeteilt, sodass niemand den ganzen Tag im Einsatz sein muss.
Gerne berücksichtigen wir auch Ihre Wünsche bzgl. Einsatzort und Wahlhelfertätigkeit.
Online-Dienst
Online-Anmeldung zum Wahlhelfer
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.
Ansprechpartner
Stadt Lorch - Wahlamt
Adresse
Postanschrift
Markt 5
65391 Lorch
Hausanschrift
Kontaktperson
Frau Michelle Jost
Postanschrift
Markt 5
65391 Lorch
Fax: 06726 1844
Telefon Festnetz: 06726 1812
E-Mail: michelle.jost@lorch-rhein.de
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Europawahlgesetz (EuWG) – - in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
§§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)
§§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
§§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)
§§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
§§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)
§§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
§ 4 Kommunalwahlordnung (KWO)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016
Stichwörter
Ehrenamt, Wahllokal, Bundestagswahl, Wahlleiter, Wahlvorstand, Wahlhelfer, Landtagswahl, Stimmzettel, Europawahl, Kommunalwahl