Wahlhelfer Verpflichtung
    99128008021000

    Wahlhelfer

    Beschreibung

    Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
     

    Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

    Hinweise für Lorch: Spezielle Hinweise für Stadt Lorch

    Das Ehrenamt können nur wahlberechtigte Lorcherinnen und Lorcher wahrnehmen. 

    Sie brauchen keine Vorkenntnisse zur Ausübung des Wahlehrenamtes. Die Wahlhelfenden erhalten ein Merkblatt sowie eine Präsentation zur Vorbereitung auf die Wahldurchführung.

    Die Anmeldung als Wahlhelfer über: "Online-Anmeldung zum Wahlhelfer" erfolgt freiwillig. Es besteht keine Verpflichtung, bei einer Anmeldung zukünftig bei jeder Wahl zu helfen. Für Ihre Wahlhelfertätigkeit erhalten Sie am Wahltag eine Aufwandsentschädigung je nach Aufgabe.

    Der Dienst wird in Schichten eingeteilt, sodass niemand den ganzen Tag im Einsatz sein muss.

    Gerne berücksichtigen wir auch Ihre Wünsche bzgl. Einsatzort und Wahlhelfertätigkeit.

    Online-Dienst

    Online-Anmeldung zum Wahlhelfer

    ID: L100001_384714474

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2023

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.

    Ansprechpartner

    Stadt Lorch - Wahlamt

    Adresse

    Besucheranschrift

    Markt 5

    65391 Lorch

    Kontakt speichern

    Besucheranschrift

    Markt 5

    65391 Lorch

    Kontakt speichern

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 31.01.2025

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2008

    Technisch geändert am 04.02.2025

    Stichwörter

    Wahlhelfer, Wahllokal, Europawahl, Ehrenamt, Landtagswahl, Wahlleiter, Bundestagswahl, Wahlvorstand, Kommunalwahl, Stimmzettel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019