Wahlhelfer
Beschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.
Ansprechpartner
Stadt Wächtersbach - Wahlen
Adresse
Postanschrift
Schloss 1
63607 Wächtersbach
Kontakt
Kontaktperson
Herr Maximilian Kröll
Herr Felix Nitsche
Handlungsgrundlage(n)
- § 4 Europawahlgesetz (EuWG) - Geltung des Bundeswahlgesetzes
- § 9 Bundeswahlgesetz - Bildung der Wahlorgane
- § 10 Bundeswahlgesetz - Tätigkeit der Wahlausschüsse und Wahlvorstände
- § 11 Bundeswahlgesetz - Ehrenämter
- § 6 Bundeswahlordnung (BWO) - Wahlvorsteher und Wahlvorstand
- § 7 Bundeswahlordnung (BWO) - Briefwahlvorsteher und Briefwahlvorstand
- § 8 Bundeswahlordnung (BWO) - Beweglicher Wahlvorstand
- § 9 Bundeswahlordnung (BWO) - Ehrenämter
- § 15 Landeswahlgesetz (LWG) - Bildung der Wahlorgane
- § 16 Landeswahlgesetz (LWG) - Tätigkeit der Wahlausschüsse und Wahlvorstände
- § 17 Landeswahlgesetz (LWG) - Übernahme von Wahlehrenämtern
- § 22 Landeswahlordnung (LWO) - Wahlvorsteher und Wahlvorstand
- § 23 Landeswahlordnung (LWO) - Briefwahlvorsteher und Briefwahlvorstand
- § 24 Landeswahlordnung (LWO) - Beweglicher Wahlvorstand
- § 25 Landeswahlordnung (LWO) - Auslagenersatz für Inhaber von Wahlämtern, Erfrischungsgeld
- § 26 Landeswahlordnung (LWO) - Ehrenämter
- § 6 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) - Wahlvorsteher, Wahlvorstand
- § 6a Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) - Tätigkeit der Wahlausschüsse und Wahlvorstände
- § 6b Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) - Ehrenämter
- § 4 Kommunalwahlordnung (KWO) - Wahlvorsteher und Wahlvorstand, Briefwahlvorstände
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 31.01.2025
Stichwörter
Stimmzettel, Kommunalwahl, Wahllokal, Landtagswahl, Bundestagswahl, Wahlvorstand, Wahlleiter, Europawahl, Ehrenamt, Wahlhelfer