Wahlhelfer
Beschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
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Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.
Ansprechpartner
Gemeinde Sinntal - Hauptverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Jonas Holzinger (Sachbearbeiter Hauptamt/EDV)
Postanschrift
Am Rathaus 11
36391 Sinntal
Telefon Festnetz: 06664 80-206
Fax: 06664 80-202
E-Mail: hauptverwaltung@sinntal.de
Herr Eckart Michna (Haupt- und Finanzabteilungsleiter)
Postanschrift
Am Rathaus 11
36391 Sinntal
Fax: 06664 80-202
Telefon Festnetz: 06664 80-205
E-Mail: hauptverwaltung@sinntal.de
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Europawahlgesetz (EuWG) - - in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
§§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)
§§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
§§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)
§§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
§§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)
§§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
§ 4 Kommunalwahlordnung (KWO)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016
Stichwörter
Stimmzettel, Wahllokal, Kommunalwahl, Bundestagswahl, Europawahl, Wahlleiter, Wahlvorstand, Wahlhelfer, Ehrenamt, Landtagswahl