Wahlhelfer
Beschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Hinweise für Glashütten: Spezielle Hinweise für Gemeinde Glashütten im Taunus
Online-Dienst
Anmeldung als Wahlhelfer
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.
Ansprechpartner
Gemeinde Glashütten im Taunus - Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Schloßborner Weg 2
61479 Glashütten
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 13:30 Uhr
Dienstag 07:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch bis Donnerstag 07:00 - 13:30 Uhr
Freitag 07:00 - 12:00 Uhr
Termin nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon: 06174 292-26
Telefon: 06174 292-27
Telefon: 06174 292-28
Telefax: 06174 292-43
E-Mail: info@gemeinde-glashuetten.de
Internet
Weitere Informationen
Der Eingang zum Bürgerservice befindet sich vor dem Rathaus rechts.
Gemeinde Glashütten im Taunus - Wahlamt
Beschreibung
Das Wahlamt ist nur in bestimmten Zeiträumen vor und nach einer Wahl besetzt.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Montag 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch bis Donnerstag 13:30 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06174 292-23
Telefon: 06174 292-26
Telefon: 06174 292-27
Telefon: 06174 292-28
Telefon: 06174 292-44
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Europawahlgesetz (EuWG) – - in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
§§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)
§§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
§§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)
§§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
§§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)
§§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
§ 4 Kommunalwahlordnung (KWO)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016
Stichwörter
Ehrenamt, Wahllokal, Bundestagswahl, Wahlleiter, Wahlvorstand, Wahlhelfer, Landtagswahl, Stimmzettel, Europawahl, Kommunalwahl