Wahlhelfer Verpflichtung

    Wahlhelfer

    Beschreibung

    Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
     

    Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

    Hinweise für Glashütten: Spezielle Hinweise für Gemeinde Glashütten im Taunus

    Online-Dienst

    Anmeldung als Wahlhelfer

    ID: L100001_410321683

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 10.10.2024 (von: Webservice, Glashütten)

    Technisch geändert am 29.10.2024 (von: Webservice, Glashütten)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Glashütten im Taunus - Bürgerservice

    Adresse

    Postanschrift

    Schloßborner Weg 2

    61479 Glashütten

    Öffnungszeiten

    Montag 07:00 - 13:30 Uhr
    Dienstag 07:00 - 18:00 Uhr
    Mittwoch bis Donnerstag 07:00 - 13:30 Uhr
    Freitag 07:00 - 12:00 Uhr

    Termin nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

    Online-Terminvergabe

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Eingang zum Bürgerservice befindet sich vor dem Rathaus rechts.

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Glashütten im Taunus - Wahlamt

    Beschreibung

    Das Wahlamt ist nur in bestimmten Zeiträumen vor und nach einer Wahl besetzt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßborner Weg 2

    61479 Glashütten

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
    Montag 13:30 - 16:00 Uhr
    Dienstag 13:30 - 18:00 Uhr
    Mittwoch bis Donnerstag 13:30 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    § 4 Europawahlgesetz (EuWG) –  -  in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
    §§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)

    §§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
    §§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)

    §§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
    §§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)

    §§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
    § 4 Kommunalwahlordnung (KWO)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ehrenamt, Wahllokal, Bundestagswahl, Wahlleiter, Wahlvorstand, Wahlhelfer, Landtagswahl, Stimmzettel, Europawahl, Kommunalwahl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)