Wahlhelfer
Beschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Online-Dienst
Wahlhelfer in Roßdorf
Beschreibung
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Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.
Ansprechpartner
Gemeinde Roßdorf - Zentrale Dienste & Steuerung - Wahlen
Adresse
Postanschrift
Erbacher Straße 1
Postfach
64380 Roßdorf
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 15:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06154 808-900
E-Mail: wahlamt@rossdorf.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Roßdorf: Spezielle Hinweise für Gemeinde Roßdorf
Wenn Sie als Wahlhelfer bei der Gemeinde Roßdorf berufen werden wollen, senden Sie uns eine formlose E-Mail mit folgenden Angaben:
Betreff: Interesse als Wahlhelfer
Vor- und Nachnahme:
Anschrift:
Rufnummer (Festnetz oder Mobil):
Wenn Sie als Wahlhelfer bei der Gemeinde Roßdorf berufen werden wollen, senden Sie uns eine formlose E-Mail mit folgenden Angaben:
Betreff: Interesse als Wahlhelfer
Vor- und Nachnahme:
Anschrift:
Rufnummer (Festnetz oder Mobil):
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Europawahlgesetz (EuWG) – - in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
§§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)
§§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
§§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)
§§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
§§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)
§§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
§ 4 Kommunalwahlordnung (KWO)
Verfahrensablauf
Hinweise für Roßdorf: Spezielle Hinweise für Gemeinde Roßdorf
Die Beantragung kann über den Link unter "Online erledigen" oder formlos per E-Mail entsprechend dem Punkt "Welche Unterlagen werden benötigt" erfolgen.
Die Beantragung kann über den Link unter "Online erledigen" oder formlos per E-Mail entsprechend dem Punkt "Welche Unterlagen werden benötigt" erfolgen.
Kosten
Hinweise für Roßdorf: Spezielle Hinweise für Gemeinde Roßdorf
Es fallen keine Gebühren an.
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016
Stichwörter
Ehrenamt, Wahllokal, Bundestagswahl, Wahlleiter, Wahlvorstand, Wahlhelfer, Landtagswahl, Stimmzettel, Europawahl, Kommunalwahl