Wahlhelfer Verpflichtung

    Wahlhelfer

    Beschreibung

    Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
     

    Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

    Online-Dienst

    Wahlhelfer in Roßdorf

    ID: L100001_379207547

    Beschreibung

    Onlineformular Meldung als Wahlhelferin oder Wahlhelfer.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 17.05.2022 (von: Trautmann, Georg)

    Technisch geändert am 14.06.2022 (von: Trautmann, Georg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Roßdorf - Zentrale Dienste & Steuerung - Wahlen

    Adresse

    Postanschrift

    Erbacher Straße 1

    Postfach

    64380 Roßdorf

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 15:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Roßdorf: Spezielle Hinweise für Gemeinde Roßdorf

    Wenn Sie als Wahlhelfer bei der Gemeinde Roßdorf berufen werden wollen, senden Sie uns eine formlose E-Mail mit folgenden Angaben:

    Betreff: Interesse als Wahlhelfer

    Vor- und Nachnahme:

    Anschrift:

    Rufnummer (Festnetz oder Mobil):

    Wenn Sie als Wahlhelfer bei der Gemeinde Roßdorf berufen werden wollen, senden Sie uns eine formlose E-Mail mit folgenden Angaben:

    Betreff: Interesse als Wahlhelfer

    Vor- und Nachnahme:

    Anschrift:

    Rufnummer (Festnetz oder Mobil):

    Rechtsgrundlage(n)

    § 4 Europawahlgesetz (EuWG) –  -  in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
    §§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)

    §§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
    §§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)

    §§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
    §§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)

    §§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
    § 4 Kommunalwahlordnung (KWO)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Roßdorf: Spezielle Hinweise für Gemeinde Roßdorf

    Die Beantragung kann über den Link unter "Online erledigen" oder formlos per E-Mail entsprechend dem Punkt "Welche Unterlagen werden benötigt" erfolgen.

    Die Beantragung kann über den Link unter "Online erledigen" oder formlos per E-Mail entsprechend dem Punkt "Welche Unterlagen werden benötigt" erfolgen.

    Kosten

    Hinweise für Roßdorf: Spezielle Hinweise für Gemeinde Roßdorf

    Es fallen keine Gebühren an.

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ehrenamt, Wahllokal, Bundestagswahl, Wahlleiter, Wahlvorstand, Wahlhelfer, Landtagswahl, Stimmzettel, Europawahl, Kommunalwahl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)