Naturschutz
Beschreibung
Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten. Da immer deutlicher wird, dass Verlust und Zerstörung von Natur und Landschaft schwerwiegende negative Folgen auch für den Menschen haben können, werden Wiederherstellung, Erhalt und die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit des Naturhaushaltes sowie ein pfleglicher Umgang mit der Landschaft angestrebt. Wegen ihrer Bedeutung im Naturhaushalt, aber auch ihrer Gefährdung, genießen die Tier- und Pflanzenarten dabei besonderen Schutz.
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Baumfällgenehmigung
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Pflanzen: Genehmigung zum gewerbsmäßigen Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen
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Zuständigkeit
Zuständig für den Naturschutz und die Umsetzung des Naturschutzrechts - und damit erste Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger - sind die unteren Naturschutzbehörden. Deren Aufgaben werden in den Landkreisen vom Kreisausschuss, in den Kreisfreien Städten und den Städten mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern vom Magistrat wahrgenommen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Untere Naturschutzbehörde (UNB)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06621 87-2203
E-Mail: umwelt@hef-rof.de
Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montg., Mittw., Freitg: 07.30 bis 16.30 Uhr Dienstag: 07.30 bis 18.00 Uhr Freitag: 07.30 bis 13.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06673 9210-15
E-Mail: norbert.fenner@haunetal.de
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Thema "Naturschutz in Hessen" erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Naturschutz(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Landschaftsschutz, Umweltschutz, Naturschutzgebiet, HMUKLV, Natur, Naturschutz