Landschaftsschutzgebiete Festsetzung

    Landschaftsschutz

    Beschreibung

    Der Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen zum besonderen Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft eines bestimmten Gebietes.

    Ziele sind die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der

    • Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
    • Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
    • Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes,
    • besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft,
    • besonderen Bedeutung für die Erholung.

    Um Landschaften zu schützen, können bestimmte Teile zu Landschaftsschutzgebieten erklärt werden. In diesen Landschaftsschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, das Landschaftsbild oder die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes beeinträchtigen oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.

    Landschaftsschutzgebiete werden ausgewiesen, um den naturraumtypischen Gebietscharakter zu erhalten oder wiederherzustellen und auch für die Nutzung durch künftige Generationen zu sichern.

    Zuständigkeit

    Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten sind die Oberen Naturschutzbehörden zuständig. Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger sind die Unteren Naturschutzbehörden bei den Kreisverwaltungen bzw. den Magistraten der Kreisfreien Städte. Nähere Informationen erfragen Sie bitte dort.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 67 - Stadtgrün

    Adresse

    Hausanschrift

    Software-Center 3

    35037 Marburg

    Öffnungszeiten

    Sie erreichen uns Mo - Fr von 8:30 bis 12:00 Uhr sowie Do von 15:00 bis 18:00 Uhr und nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Der Bereich Stadtgrün plant, baut, saniert und verwaltet die städtischen Grünanlagen. Dazu gehören die Parks, Grünzüge, Straßenbäume, Verkehrsgrün, die öffentlichen Spielplätze, Bolzplätze, Freianlagen von Kindergärten und Schulen, Kleingartenanlagen und stadtnahe Naturräume. Neben allgemeinen Verwaltungsaufgaben werden umfangreiche Koordinationsaufgaben durchgeführt. Die Aufgaben im Einzelnen: - Planung, Sanierung und Umgestaltung von Freiflächen - Verwaltung und Unterhaltung der städtischen Grünanlagen aller Art - Mitwirkung bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen - Baumschutz und Anträge nach Baumschutzsatzung - Verkehrssicherungspflicht der städtischen Bäume und Straßenbäume - Verkehrssicherungspflicht der städtischen Kinderspielplätze - Förderung und Betreuung des Kleingartenwesens und urbanen Gärtnern - Erstellung und Pflege des Grünflächenkataster - Erstellung von Themenkarten wie Spielplatzplan, Grünflächenbestandskarten oder Baumkataster

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Fachdienst 69 - Untere Naturschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Software-Center 3

    35037 Marburg

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch, Freitag 8.30 – 12.00 Uhr. Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit wir verlässlich für Sie da sind.

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) ist zuständig für die Einhaltung und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des Naturschutzrechtes Die Aufgaben im Einzelnen: - Erarbeiten von Stellungnahmen Eingriffen in Natur und Landschaft - Ordnungsrechtliches Vorgehen bei ungenehmigten Eingriffen (z.B. ungenehmigte Baumfällungen, illegale Ablagerungen) - Erarbeitung von Stellungnahmen zu baurechtlichen Verfahren - Erarbeiten von Stellungnahmen zur öffentlich-rechtlichen Planungen - Erteilen von Ausnahmegenehmigungen zu Vorhaben in geschützten Gebieten - Erteilung von artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen - Planung und Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen - Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie - Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität - Organisation der Pflege von Naturschutzflächen - Beratung von Bürgerinnen und Bürgern zu Fragen des Natur- und Artenschutzes - Geschäftsführung des Naturschutzbeirates - Öffentlichkeitsarbeit

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Gießen - Abteilung V - Ländlicher Raum, Forsten, Natur- und Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Schanzenfeldstraße 8

    35578 Wetzlar

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wetzlar, Schanzenfeldstraße
      Linien:
      • Bus: Linie Stadtbus Wetzlar Nr. 12
    • Haltestelle: Wetzlar, Spilburg
      Linien:
      • Bus: Linie Stadtbus Wetzlar Nr. 11

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
    Di. 08:00 - 16:30 Uhr
    Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
    Do. 08:00 - 16:30 Uhr
    Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 19.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Landschaftsschutz, Natur, Naturschutz, Landschaftsplanung, Naturschutzgebiet, Schutzgebiet, HMUKLV

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)