Fachdienst 69 - Untere Naturschutzbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag 8.30 – 12.00 Uhr. Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit wir verlässlich für Sie da sind.
Kontakt
Telefon: 06421 201-1711
E-Mail: Naturschutz@marburg-stadt.de
Zuständigkeit für
Marburg
- Bekämpfung der Herkulesstaude (Riesenbärenklau)
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Beseitigung oder Umsiedlung von Nestern geschützter Insektenarten
- Biotopschutz und Biotop-Pflege
- Landschaftsschutz
- Naturschutz
- Naturschutz: Eingriffsgenehmigung, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Weitere Informationen
Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) ist zuständig für die Einhaltung und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des Naturschutzrechtes
Die Aufgaben im Einzelnen:
- Erarbeiten von Stellungnahmen Eingriffen in Natur und Landschaft
- Ordnungsrechtliches Vorgehen bei ungenehmigten Eingriffen (z.B. ungenehmigte Baumfällungen, illegale Ablagerungen)
- Erarbeitung von Stellungnahmen zu baurechtlichen Verfahren
- Erarbeiten von Stellungnahmen zur öffentlich-rechtlichen Planungen
- Erteilen von Ausnahmegenehmigungen zu Vorhaben in geschützten Gebieten
- Erteilung von artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen
- Planung und Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen
- Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
- Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität
- Organisation der Pflege von Naturschutzflächen
- Beratung von Bürgerinnen und Bürgern zu Fragen des Natur- und Artenschutzes
- Geschäftsführung des Naturschutzbeirates
- Öffentlichkeitsarbeit