Fundsachen Entgegennahme

    Fundsachen

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
     

    Aufbewahrung und Versteigerung
     

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
     

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Hinweise für Lohfelden: Spezielle Hinweise für Gemeindeverwaltung Lohfelden

    Die Gemeinde Lohfelden macht von Ihrem Recht, die an sie abgelieferte Sache öffentlich zu versteigern, keinen Gebrauch. Es werden keine Auktionen mehr durchgeführt.

    Die Gemeinde Lohfelden macht von Ihrem Recht, die an sie abgelieferte Sache öffentlich zu versteigern, keinen Gebrauch. Es werden keine Auktionen mehr durchgeführt.

    Online-Dienst

    Onlinefundbüro

    ID: L100001_385477828

    Beschreibung

    Mit diesem Onlinevorgang können Sie den Verlust eines Gegenstandes anzeigen und erhalten eine Übersicht über die abgegebenen Fundsachen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 03.02.2023

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Lohfelden - Ordnung, Gewerbe und Verkehr (1.1.4)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1

    34253 Lohfelden

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon: +49 561 51102-0

    Telefax: +49 561 51102-5031

    E-Mail: gemeinde@lohfelden.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.05.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 19.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Finderlohn, Fundamt, Fundsachen, Verloren, Verlorene Sachen, Gefunden, Fundbüro, Wertsachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019