Fundsachen

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
     

    Aufbewahrung und Versteigerung
     

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
     

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Online-Dienst

    Fundbüro Verlustmeldung

    ID: L100001_414445034

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Bezahlsysteme

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 25.11.2024

    Technisch geändert am 25.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 14

    34225 Baunatal

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:30 Uhr
    Di. 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
    Mi. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Do. 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
    Sa. 10:00 - 13:00 Uhr (Termine siehe https://www.baunatal.de)

    Das Bürgerbüro befindet sich im Erdgeschoss und ist barrierefrei erreichbar.

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 19.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Fundsachen, Gefunden, Finderlohn, Fundbüro, Wertsachen, Fundamt, Verloren, Verlorene Sachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019