Fundsachen
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Online-Dienst
Online-Fundbüro
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Voraussetzungen
Hinweise für Kassel: Fundsachen - Gegenstand gefunden
Sie haben etwas in Kassel gefunden.
Sie haben etwas in Kassel gefunden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kassel: Fundsachen - Gegenstand gefunden
Der Finder kann vom Verlierer Finderlohn verlangen (§971 BGB). Der gesetzliche Finderlohn beträgt bei Sachen
- bis zu einem Wert von 500 Euro: 5% des Wertes
- über einem Wert von 500 Euro: 5% des Wertes zzgl. 3% vom Mehrwert (über 500 Euro).
- bei Tieren beträgt der Finderlohn 3 % des Wertes.
Der Finder kann vom Verlierer Finderlohn verlangen (§971 BGB). Der gesetzliche Finderlohn beträgt bei Sachen
- bis zu einem Wert von 500 Euro: 5% des Wertes
- über einem Wert von 500 Euro: 5% des Wertes zzgl. 3% vom Mehrwert (über 500 Euro).
- bei Tieren beträgt der Finderlohn 3 % des Wertes.
Fristen
Hinweise für Kassel: Fundsachen - Gegenstand gefunden
Wir bewahren, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist, Fundsachen mindestens 6 Monate auf. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so können Sie als Finder/in Eigentumsanspruch geltend machen.
Der Eigentumsanspruch ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung des Fundbüros geltend zu machen.
Wird diese Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt Kassel selbst Eigentümer dieser Sache.
Wir bewahren, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist, Fundsachen mindestens 6 Monate auf. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so können Sie als Finder/in Eigentumsanspruch geltend machen.
Der Eigentumsanspruch ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung des Fundbüros geltend zu machen.
Wird diese Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt Kassel selbst Eigentümer dieser Sache.
Weitere Informationen
Hinweise für Kassel: Fundsachen - Gegenstand gefunden
Informationen zu unserer Online-Fundsachenversteigerung bzw. -verkauf, entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Link: Online-Fundsachenversteigerung
Informationen zu unserer Online-Fundsachenversteigerung bzw. -verkauf, entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Link: Online-Fundsachenversteigerung
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Verlorene Sachen, Fundsachen, Fundbüro, Wertsachen, Verloren, Fundamt, Gefunden, Finderlohn