Fundsachen
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Hinweise für Marburg: Fundsachen
Sie haben etwas verloren?
Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie mit unserer Online-Suche überprüfen, ob die Fundsache bei uns abgegeben worden ist. Wir weisen darauf hin, dass Fundgegenstände in der Regel erst 10 bis 14 Tage nach dem Fund im Fundbüro ankommen.
Sollten Sie Ihren verlorenen Gegenstand entdeckt haben, melden Sie sich bitte beim Fundbüro. Bei Fundsachen, bei denen ein Eigentümer ermittelt werden kann, erfolgt eine automatische Benachrichtigung durch das Fundbüro.
Weitere Kontaktmöglichkeiten bei Verlust:
- Stadtbus: RMV-Mobilitätszentrale der Stadtwerke Marburg, 06421 205-228
- Bahn: Fundbüro der Deutschen Bahn, 030 58602090
- Tiere: Tierheim Marburg/Cappel, 06421 46792
Sie haben etwas gefunden?
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen, bei der die Fundsache, der Fundort, die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgehalten werden.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden in der Regel versteigert oder können im Stadtbüro käuflich erworben werden.
Sie haben etwas verloren?
Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie mit unserer Online-Suche überprüfen, ob die Fundsache bei uns abgegeben worden ist. Wir weisen darauf hin, dass Fundgegenstände in der Regel erst 10 bis 14 Tage nach dem Fund im Fundbüro ankommen.
Sollten Sie Ihren verlorenen Gegenstand entdeckt haben, melden Sie sich bitte beim Fundbüro. Bei Fundsachen, bei denen ein Eigentümer ermittelt werden kann, erfolgt eine automatische Benachrichtigung durch das Fundbüro.
Weitere Kontaktmöglichkeiten bei Verlust:
- Stadtbus: RMV-Mobilitätszentrale der Stadtwerke Marburg, 06421 205-228
- Bahn: Fundbüro der Deutschen Bahn, 030 58602090
- Tiere: Tierheim Marburg/Cappel, 06421 46792
Sie haben etwas gefunden?
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen, bei der die Fundsache, der Fundort, die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgehalten werden.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden in der Regel versteigert oder können im Stadtbüro käuflich erworben werden.
Online-Dienst
Fundsachensuche Online
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Hinweise für Marburg: Fundsachen
Ansprechpartner:
Fachdienst 36 – Stadtbüro
Frauenbergstraße 35
35039 Marburg
06421 201-1801
fundbuero@marburg-stadt.de
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Fachdienst 36 - Stadtbüro
Frauenbergstraße 35
35039 Marburg
06421 201-1801
fundbuero@marburg-stadt.de
Ansprechpartner
Fachdienst 34/36 - Stadtbüro
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Terminsprechzeiten: Montag 8-17 Uhr Dienstag 8-13 Uhr Donnerstag 13-18 Uhr Offene Sprechzeiten: Mittwoch 8-13 Uhr Freitag 7:30-12 Uhr Telefonzeiten: Montag bis Freitag 8-12 Uhr Mittwoch 14-16 Uhr Bitte beachten Sie auch unsere aktuellen Hinweise zur Vorsprache im Stadtbüro!
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Marburg: Fundsachen
§ 967 BGB - Fundrecht: Abgabepflicht
Allgemeine Verwaltungskostenordnung des Landes Hessen
§ 967 BGB - Fundrecht: Abgabepflicht
Allgemeine Verwaltungskostenordnung des Landes Hessen
Kosten
Hinweise für Marburg: Fundsachen
Bei Herausgabe einer Fundsache entsteht eine Verwaltungsgebühr von mindestens 10,00 Euro. Die Gebühr richtet sich nach dem Schätzwert der Fundsache.
Bei Herausgabe einer Fundsache entsteht eine Verwaltungsgebühr von mindestens 10,00 Euro. Die Gebühr richtet sich nach dem Schätzwert der Fundsache.
Weitere Informationen
Hinweise für Marburg: Fundsachen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Verlorene Sachen, Fundsachen, Fundbüro, Wertsachen, Verloren, Fundamt, Gefunden, Finderlohn