Fundsachen

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
     

    Aufbewahrung und Versteigerung
     

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
     

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Hinweise für Marburg: Fundsachen

    Allgemeine Informationen

    Sie haben etwas verloren?

    Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie mit unserer Online-Suche überprüfen, ob die Fundsache bei uns abgegeben worden ist. Wir weisen darauf hin, dass Fundgegenstände in der Regel erst 10 bis 14 Tage nach dem Fund im Fundbüro ankommen.

    Sollten Sie Ihren verlorenen Gegenstand entdeckt haben, melden Sie sich bitte beim Fundbüro. Bei Fundsachen, bei denen ein Eigentümer ermittelt werden kann, erfolgt eine automatische Benachrichtigung durch das Fundbüro.

    Weitere Kontaktmöglichkeiten bei Verlust:

    • Stadtbus: RMV-Mobilitätszentrale der Stadtwerke Marburg, 06421  205-228
    • Bahn: Fundbüro der Deutschen Bahn, 030 58602090
    • Tiere: Tierheim Marburg/Cappel, 06421 46792

    Sie haben etwas gefunden?

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen, bei der die Fundsache, der Fundort, die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgehalten werden.

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt selbst Eigentümerin der Sachen.

    Diese Fundsachen werden in der Regel versteigert oder können im Stadtbüro käuflich erworben werden.



    Allgemeine Informationen

    Sie haben etwas verloren?

    Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie mit unserer Online-Suche überprüfen, ob die Fundsache bei uns abgegeben worden ist. Wir weisen darauf hin, dass Fundgegenstände in der Regel erst 10 bis 14 Tage nach dem Fund im Fundbüro ankommen.

    Sollten Sie Ihren verlorenen Gegenstand entdeckt haben, melden Sie sich bitte beim Fundbüro. Bei Fundsachen, bei denen ein Eigentümer ermittelt werden kann, erfolgt eine automatische Benachrichtigung durch das Fundbüro.

    Weitere Kontaktmöglichkeiten bei Verlust:

    • Stadtbus: RMV-Mobilitätszentrale der Stadtwerke Marburg, 06421 205-228
    • Bahn: Fundbüro der Deutschen Bahn, 030 58602090
    • Tiere: Tierheim Marburg/Cappel, 06421 46792

    Sie haben etwas gefunden?

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen, bei der die Fundsache, der Fundort, die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgehalten werden.

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt selbst Eigentümerin der Sachen.

    Diese Fundsachen werden in der Regel versteigert oder können im Stadtbüro käuflich erworben werden.



    Online-Dienst

    Fundsachensuche Online

    ID: L100001_360247056

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 26.03.2020 (von: Webservice, Stadt Marburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Marburg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.

    Hinweise für Marburg: Fundsachen

    Ansprechpartner:

    Fachdienst 36 – Stadtbüro
    Frauenbergstraße 35
    35039 Marburg
    06421 201-1801
    fundbuero@marburg-stadt.de

    Ansprechpartner:

    Fachdienst 36 - Stadtbüro
    Frauenbergstraße 35
    35039 Marburg
    06421 201-1801
    fundbuero@marburg-stadt.de

    Ansprechpartner

    Fachdienst 34/36 - Stadtbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Frauenbergstraße 35

    35039 Marburg

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Terminsprechzeiten: Montag 8-17 Uhr Dienstag 8-13 Uhr Donnerstag 13-18 Uhr Offene Sprechzeiten: Mittwoch 8-13 Uhr Freitag 7:30-12 Uhr Telefonzeiten: Montag bis Freitag 8-12 Uhr Mittwoch 14-16 Uhr Bitte beachten Sie auch unsere aktuellen Hinweise zur Vorsprache im Stadtbüro!

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Marburg: Fundsachen

    § 967 BGB - Fundrecht: Abgabepflicht

    Allgemeine Verwaltungskostenordnung des Landes Hessen

    § 967 BGB - Fundrecht: Abgabepflicht

    Allgemeine Verwaltungskostenordnung des Landes Hessen

    Kosten

    Hinweise für Marburg: Fundsachen

    Bei Herausgabe einer Fundsache entsteht eine Verwaltungsgebühr von mindestens 10,00 Euro. Die Gebühr richtet sich nach dem Schätzwert der Fundsache.

    Bei Herausgabe einer Fundsache entsteht eine Verwaltungsgebühr von mindestens 10,00 Euro. Die Gebühr richtet sich nach dem Schätzwert der Fundsache.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 19.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Verlorene Sachen, Fundsachen, Fundbüro, Wertsachen, Verloren, Fundamt, Gefunden, Finderlohn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)