Fundsachen
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Online-Dienst
Fundsachen
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Mittenaar - Einwohnermeldeamt I Ordnungsamt I Gewerbeamt I KFZ-Zulassung
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 30
35754 Mittenaar
Kontaktperson
Frau Bettina Panz
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 30
35754 Mittenaar
Telefon Festnetz: 02772 9650-13
Fax: 02772 9650-50
E-Mail: bettina.panz@mittenaar.de
Frau Natascha Bott
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 30
35754 Mittenaar
Telefon Festnetz: 02772 9650-21
E-Mail: natascha.bott@mittenaar.de
Fax: 02772 9650-50
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Verlorene Sachen, Fundsachen, Fundbüro, Wertsachen, Verloren, Fundamt, Gefunden, Finderlohn